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Konsens im Allgemeinen Verwaltungsrecht und in der Demokratietheorie. Untersuchungen zur Phänomenologie gruppenpluraler Konsensverwaltung unter besonderen Berücksichtigung des Sozialrechts als Referenzgebiet

Antragsteller Dr. Thomas Holzner
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 310375778
 
Konsensuale Organisations- und Handlungsformen werden im System des Allgemeinen Verwaltungsrechts nur selektiv und unvollständig erfasst. Daher vermag das Allgemeine Verwaltungsrecht mit seinen Rechtsinstituten, wie den Organisationstypen, der Selbstverwaltung, dem Einbezug Privater in Form der Beleihung oder dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auch nicht, die konsensualen Phänomene, die insbesondere im Sozialrecht auftreten, dogmatisch einzufangen, was das Allgemeine Verwaltungsrecht vor neue Herausforderungen stellt. Ebenfalls problematisch ist deren demokratische Legitimation, die u.a. Voraussetzung für eine Rezeption ins System des Allgemeinen Verwaltungsrechts ist. Die vorliegende Habilitationsschrift will diese Lücke schließen. Sie untersucht das Allgemeine Verwaltungsrecht auf seine Rezeptions- und Innovationsoffenheit und erweitert es unter Beibehaltung der überkommenen hierarchischen Organisationsund Handlungsformen durch die Aktivierung des Sozialrechts als Referenzgebiet um verallgemeinerbare Phänomene, um einem möglichen Bedeutungsverlust durch die Wiederherstellung seiner Anschlussfähigkeit an die Verwaltungsrealität entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird das Sozialrecht enger an das Allgemeine Verwaltungsrecht rückgebunden. Die Untersuchung gliedert sich in eine Einleitung, fünf Kapitel und eine Zusammenfassung der wichtigsten Thesen. In der Einleitung werden Problemaufriss, Untersuchungsgegenstand, Erkenntnisinteresse und die Vorgehensweise dargelegt. Das erste Kapitel enthält bezogen auf den weiteren Gang der Untersuchung grundlegende, vergleichende Ausführungen zum System und zur Systembildung im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Sozialrecht. Hieran schließen sich demokratietheoretische Überlegungen an (Kapitel 2), im Rahmen derer ausgehend von den Grenzen des klassischen Legitimationskonzepts und den Ansätzen in Rechtsprechung und Literatur zur Behebung dieser ein eigener Ansatz zur demokratischen Legitimation konsensualer Organisations- und Handlungsformen entwickelt wird. Als Schwerpunkt werden die Organisationsformen des Sozialrechts unter Berücksichtigung ihrer demokratischen Legitimation auf deren Anschlussfähigkeit hin untersucht und Möglichkeiten der dogmatischen Einordnung unter Einbezug weiterer Rechtsgebiete, wie dem Kommunal-, dem Hochschul-, dem Wirtschafts-, dem Rundfunk-, dem Medienrecht, dem Recht der Filmförderung, dem Jugendschutz-, dem Lebensmittel-, dem Gentechnik- und auch dem Bauplanungsrecht, ausgelotet. Für diese gruppenpluralen Gremien wird die Kategorie der gruppenpluralen Konsensverwaltung gebildet (Kapitel 3). Parallel hierzu werden konsensuale Handlungsformen u.a. im Sozialrecht untersucht, wobei der Schwerpunkt auf den mit Normwirkung ausgestatteten Kollektivverträgen sowie den Empfehlungen liegt (Kapitel 4). Im 5. Kapitel wird der konsensuale Einbezug Privater insbesondere bei der Normsetzung behandelt, ehe im letzten Kapitel die gewonnenen Ergebnisse in Thesenform zusammenfassend dargestellt werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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