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Rechtsrezeption und Resilienz. Laiengerichtsbarkeit in Deutschland im 15. und 16. Jahrhundert

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Frühneuzeitliche Geschichte
Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2016 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 313809822
 
Untersucht wird die spätmittelalterliche Wirkungsgeschichte der römischen Gesetzgebung zum Kreditrecht. Es geht um die Frage, ob die römischen Gesetze in der Umbruchperiode des Spätmittelalters als Resilienzressourcen wirksam wurden. Halfen die antiken römischen Rechtsnormen den wirtschaftlichen Akteuren und sozialen Einheiten des späten Mittelalters (Städten, Handelshäusern), die ökonomischen Folgen disruptiver Ereignisse wie der großen Pestepidemie nach 1348 zu bewältigen, sich an veränderte Bedingungen anzupassen oder zu transformieren? Welche Akteure bedienten sich des römischen Rechts als Resilienzressource und welche Nebenfolgen traten im Rahmen von Resilienzstrategien auf, die sich auf das rezipierte römische Kreditrecht stützten? In den unter Kaiser Justinian I. (527-565) erstellten Rechtsbüchern sind zahlreiche Vorschriften enthalten, die den Darlehensvertrag, das Recht der Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Pfand) und das Geld- und Währungsrecht betreffen. Sie wurden überwiegend von den Kaisern der Spätantike erlassen. Genannt seien das Verbot der Verfallklausel beim Pfand durch Kaiser Constantin I. oder die Schaffung der Einrede der Vorausklage für Bürgen durch Justinian. Im Zug der Rezeption des römischen Rechts ab Ende des 11. Jahrhunderts wurden diese Vorschriften Teil der europäischen Privatrechtstradition. Manche der spätantiken Regelungen finden sich noch in den modernen Zivilgesetzbüchern wieder.Im Mittelpunkt der ersten Förderperiode steht die Rechtsanwendung in Oberitalien während des 14. Jahrhunderts. Anhand der Kommentare der spätmittelalterlichen Juristen, aber auch von (gedruckten) Urteilen und Rechtsgutachten sowie von in modernen Editionen verfügbaren Notariatsurkunden wird untersucht, welche Rolle das rezipierte Recht für die Resilienzstrategien der wirtschaftlichen Akteure spielte. Von wem wurden römische Normen zur Verteidigung wirtschaftlicher Interessen mobilisiert? Wurden sie in städtische Statuten übernommen, von Rechtsgutachtern als Argumentationsgrundlage genutzt, von Notaren beachtet? Die Wirkungen der rezipierten Normen können auf verschiedenen Ebenen liegen. In sozio-ökonomischer Perspektive wird untersucht, inwieweit die römischen Rechtsnormen unmittelbar auf das Wirtschaftssystem wirkten und dessen Vulnerabilität verringerten. In sozio-kultureller Perspektive wird gefragt, ob womöglich jenseits konkreter ökonomischer Effekte das Bewusstsein, den Schutz der römischen Kaisergesetze zu genießen als Element von individuellen Deutungsmustern und Selbstbeschreibungen in Betracht kommt. In sozio-politischer Perspektive geht es um den Einsatz des rezipierten Rechts als obrigkeitliches Steuerungsmittel. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Diskussion um die rechtspraktischen Folgen der Rezeption. Die Frage nach Nebenfolgen führt auf eine in jüngster Zeit geführte Debatte: Die Legal-origins-Theorie postuliert, dass die Rezeption des römischen Rechts langfristig nachteilig war.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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