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Gemeineuropäisches Sachenrecht II/2

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2016 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 315338686
 
Es geht um die Fertigstellung des zweiten Bandes meines zweibändigen Gemeineuropäischen Sachenrechts. Band 1 ist im August 2015 bei Beck erschienen. Er dreht sich um das Konzept des Sachenrechts (§ 1), die Gegenstände sachenrechtlichen Rechtsschutzes (§ 2) und um die Arten und Erscheinungsformen subjektiver Sachenrechte (§ 3) in den Jurisdiktionen der EU. Der zweite Band hat das Recht von Besitz und Detention (§ 4), das Recht der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Sachenrechten (§ 5) und die Rechtsbehelfe zum Schutz von Sachenrechten (§ 6) zum Gegenstand. Das Gesamtvorhaben erschließt Sachenrecht als eine Teildisziplin des Europäischen Privatrechts. Es deckt das gesamte Sachenrecht unter Einschluss des sogen. Immobiliarsachenrechts ab und entwickelt erstmalig eine europäische Sachenrechtstheorie. Für die drei Abschnitte des zweiten Bandes rechne ich, grob kalkuliert, mit jeweils einem Jahr. Das Projekt ist aber nur bis Ende 2016 finanziert. Es wird sich bis dahin nicht abschließen lassen. Deshalb bitte ich mit diesem Antrag um eine Finanzierung meines Forschungsteams für das Jahr 2017. Das Sachenrecht ist eine aus der Sicht des europäischen Privatrechts ungewöhnlich sperrige Materie, nicht nur im Recht der Rechte (das im Zentrum des ersten Bandes steht), sondern auch im Recht des Besitzes. Die breit angelegte rechtsvergleichende Durchdringung aller sachenrechtlichen Teilmaterien verspricht allerdings besonders reichen dogmatischen Ertrag. Denn es geht um die Entschlüsselung von wechselseitigen Zusammenhängen und inneren Sachgesetzlichkeiten. Die Materialfülle, die durch das Buch sichtbar wird, erlaubt es zwar auch, es als Nachschlagewerk für Sachenrecht in Europa zu nutzen, aber es geht ihm im Kern darum, die Sachenrechtsordnungen der Mitgliedstaaten in einem (einzigen) Bild zusammen zu führen. Plausibel gezeichnet, schafft es die Möglichkeit, jede nationale Rechtsordnung mit ihren je eigenen konzeptionellen und rechtspolitischen Vorstellungen einzufangen. Das System entwickelt sich durch ein permanentes Hin- und Herwandern des Blicks, von den Teilen auf das Ganze und vom Ganzen auf seine Teile. Es muss nur mit kritischem Blick gelingen, das mitgliedsstaatliche Sachenrecht ohne die Monotonie von Länderberichten, aber unter Auswertung aller nationalen Wissens- und Erfahrungsschätze widerspruchs- und wiederholungsfrei abzubilden. Wir glauben, dass das in Band 1 gelungen ist, sind uns weithin sicher, dass unser Ansatz auch im Besitzrecht trägt, und zuversichtlich, ihn bis zum Abschluss des Projekts durchhalten zu können.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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