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Eine Theorie der rechtlichen Verpflichtung

Antragsteller Stefano Bertea, Ph.D.
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2016 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 317277538
 
Das Projekt setzt sich mit einem wichtigen rechtlichen Problem auseinander. Und zwar dem der rechtlichen Verpflichtung. Nach weit verbreiteter Auffassung sind Recht und Verpflichtung über die autoritative Struktur des Rechts eng miteinander verbunden. Das Recht hat Autorität oder beansprucht sie zumindest. Ein wesentliches Merkmal dessen, was es heißen soll, dass das Recht Autorität ausübt oder dass es hierauf einen Anspruch erhebt, besteht in der legitimen Macht, Verpflichtungen zu schaffen und damit den normativen Status jener Subjekte zu verändern, die unter einen solchen Autoritätsanspruch stehen. Sobald wir das Recht als eine autoritative Institution verstehen, erkennen wir demnach, dass es in einer internen und begrifflichen Beziehung zur Verpflichtung steht. Woraus sich schließlich auch die zentrale Stellung erklärt, die Theorien der Verpflichtung in der Sphäre des Rechts und in den Rechtswissenschaften einnehmen. Nun muss jeder Erklärungsansatz zur rechtlichen Verpflichtung, der mit einem gewissen Allgemeinheitsanspruch auftreten möchte, sowohl die Natur und als auch die Grundlage der verpflichtenden Kraft des Rechts erklären können. Das bedeutet, dass eine Theorie der rechtlichen Verpflichtung einerseits Aufschluss darüber geben muss, was das Recht dazu befähigt, Subjekte zu verpflichten und andererseits erklären muss, warum wir rechtlichen Geboten eine Bindungskraft zuschreiben sollten. Eine Erklärung der rechtlichen Verpflichtung muss daher auf zwei Ebenen ansetzen. Sie muss auf der einen Seite den Begriff der rechtlichen Verpflichtung bestimmen und auf der anderen Seite erklären, worin die verpflichtende Kraft des Rechts gründet. Dabei gibt dieser zweigleisige Untersuchungsansatz eine Reihe von Fragen auf, die es zu behandeln gilt. In Verbindung mit der Definitionsfrage „Was ist rechtliche Verpflichtung?“ – oder „Was meinen wir mit Verpflichtung und wie kommt sie in rechtlichen Zusammenhängen zum Tragen?“ – müssen wir außerdem fragen „Warum sollten wir so handeln, wie das Recht es von uns verlangt?“ und „Wo kommt die verpflichtende Kraft des Rechts eigentlich her?“ oder anders gesagt, „Was verleiht dem Recht Bindungskraft?“Dies sind die Fragen, die das Projekt in seinen Umrissen bestimmen. Diese Fragen sollen so angegangen werden, dass sich dabei theoretische und praktische Aspekte der Untersuchung zu einem kohärenten Ganzen verbinden. Beide Aspekte ergänzen sich hier wechselseitig, insoweit eine Klärung des rechtlichen Verpflichtungsbegriffs vorgenommen werden soll, die nachzeichnet, auf welchen Weg der rechtliche Verpflichtungsbegriff Eingang in jene Praxen findet, die das Recht konstituieren. Anhand dieses Untersuchungsprozesses lässt sich dann nachvollziehen, worauf die verpflichtende Kraft des Rechts gründet und wo sie herkommt. Wir gelangen auf diese Weise zu einer Theorie der rechtlichen Verpflichtung – dem letzten Ziel dieses Projekts – die das Problem in systematischer Weise behandelt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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