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Das Zusammenspiel von materiellem Recht und Beweisrecht im Rahmen der Grundfreiheiten

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2007 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 31968608
 
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages begrenzen die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. In einer Welt, die durch das Bestehen tatsächlicher Unsicherheiten geprägt ist, werden diese Grenzen nicht allein durch materiellrechtliche Anforderungen an die mitgliedstaatliche Gesetzgebung bestimmt. Vielmehr kommt auch beweisrechtlichen Aspekten, insbesondere der Beweislastverteilung und dem Beweismaß, eine tragende Rolle zu. Materielles Recht und Beweisrecht stehen nicht isoliert neben-einander, sondern entfalten erst im Zusammenspiel ihre Wirkung. Die Auswirkungen einer materiellen Norm hängen vom Beweismaß und der Beweislastverteilung ab. Umgekehrt wird das Beweisrecht immer nur in Hinblick auf bestimmte materiellrechtliche Vorgaben relevant. Vor diesem Hintergrund muss es auf Bedenken stoßen, wenn bei der Auslegung des Vertrages in materiellrechtlicher Hinsicht das Beweisrecht als gegeben unterstellt wird oder umgekehrt. Ein solches Vorgehen birgt das Risiko, dass die optimale Kombination der einzelnen Faktoren gar nicht erst ins Blickfeld gerät. Anzustreben ist vielmehr eine materiellrechtliche und beweisrechtliche Auslegung der Grundfreiheiten, die der Existenz tatsächlicher Unsicherheiten in bestmöglicher Weise gerecht wird. Die Gewinnung einer sol-chen Auslegung ist das Ziel der vorliegenden Arbeit.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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