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Rückfälligkeit strafrechtlich Sanktionierter Eine bundesweite Längsschnittuntersuchung auf der Basis von Bundeszentralregisterdaten

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 2016 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 321544853
 
Nationale Rückfalluntersuchungen sind ein wichtiges Instrument, um die spezialpräventive Wirksamkeit des strafrechtlichen Sanktionensystems zu analysieren. Auch die wissenschaftliche Forschung, die sich mit den Bedingungen von (Rückfall-)Kriminalität beschäftigt, profitiert von einer nationalen Rückfalluntersuchung. So ist es forschungsökonomisch und datenschutzrechtlich sinnvoll, aus einem umfassenden Datenpool Basisraten für Spezialuntersuchungen an bestimmten Täter- und Deliktsgruppen zu gewinnen. Die bundesweite Betrachtung erfasst rund eine Millionen Fälle und bietet daher den Vorteil, dass sie eine gute statistische Ausgangsbasis auch für Tätergruppen liefert, die relativ selten sind (z.B. Sexualstraftäter, Täter mit lebenslanger Freiheitsstrafe). Auf der Basis von Bundeszentralregisterdaten werden für das gesamte Bundesgebiet rückfallrelevante Informationen für alle Sanktionen erfasst und Daten zur Rückfälligkeit in Abhängigkeit von Delikt, Sanktion, möglichen Voreintragungen, Alter, Geschlecht und Nationalität erhoben und analysiert. Aufbauend auf die bisherigen bundesweiten Legalbewährungsstudien sind zwei Absammelwellen geplant, die aktuelle Informationen über die Rückfälligkeit von Straftätern im dreijährigen bzw. sechsjährigen Beobachtungszeitraum liefern sollen, die 2013 bzw. 2016 verurteilt oder entlassen wurden. In Anknüpfung an die früheren Erhebungen soll zusätzlich die Legalbewährung von Tätern, die 2004, 2007 und 2010 verurteilt oder entlassen wurden, in einem 6, 9, 12 bzw. 15jährigen Beobachtungszeitraum dargestellt werden. Insbesondere der letzte Aspekt wird neue wissenschaftliche Erkenntnisse bzgl. der langfristigen Entwicklung registrierter krimineller Karrieren liefern. Denn durch das spezifische Design der Untersuchung können Beobachtungszeiträume lückenlos abgebildet werden, die im BZR aufgrund der gesetzlichen Tilgungsfristen unvollständig bleiben.Ziel des hier beantragten Projekts ist es also: (a) aktuelle Basisraten für die Bezugsjahrgänge 2013 und 2016 zu ermitteln und(b) neue wissenschaftliche Befunde zu kriminellen Karrieren durch Längsschnittanalysen mit Beobachtungszeiträum von 12 bzw. 15 Jahren vorzulegen sowie(c) diese Ergebnisse über eine online-Datenbank mit individualisierbaren Abfragemöglichkeiten einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen.Das Projekt wird gemeinsam von Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht (Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle (Juristische Fakultät, Universität Göttingen) und Prof. Dr. Matthias Schumann (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Universität Göttingen) beantragt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner Professor Dr. Stefan Harrendorf; Professorin Dr. Katrin Höffler
 
 

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