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Normenkonflikte - Rechtskonflikte - Systemkonflikte? Über die Bedingungen normativer Konflikte im Völkerrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2017 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 277531170
 
Im Rahmen der Auseinandersetzung um Norm- und Schnittstellenkonflikte beschäftigt sich ein Großteil der rechtswissenschaftlichen Literatur mit möglichen Lösungen derartiger Konflikte. Hier gibt eine Vielzahl von Ansätzen: Während einige Stimmen für eine größtmögliche Harmonisierung durch Auslegung plädieren, setzen sich andere für die Entwicklung von Konfliktnormen ein; wieder andere halten es für unmöglich, das Völkerrecht als ein einheitliches Rechtssystem zu denken und setzen auf die lose Koordination oder sogar auf explizite Kontestation zwischen verschiedenen Völkerrechtsteilbereichen. Das vorliegende Projekt möchte sich im Gegensatz zu diesen Ansätzen nicht der Frage widmen, unter welchen Voraussetzungen ein Norm- oder Schnittstellenkonflikt gelöst werden kann, sondern untersucht, wie Normenkonflikte durch unabhängige Entscheidungsinstanzen konstruiert werden. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass ein bestimmtes Zusammenspiel unterschiedlicher Normen nicht notwendigerweise als Normen- oder Schnittstellenkonflikt konstruiert werden muss. Möglicherweise wird dieselbe Konstellation einmal als Konflikt angesehen und einmal nicht. Im Rahmen des Projektes wird eine große Zahl gerichtlicher und quasi-gerichtlicher Entscheidungen mit Blick auf die Frage, unter welchen Umständen sich ein latenter Schnittstellenkonflikt als eindeutiger Konflikt manifestiert, analysiert. Oder anders: Unter welchen Umständen erkennen Gerichte und quasi-gerichtliche Organe einen Konflikt als solchen an, und wie argumentieren sie, um den Konflikt entweder zu lösen, oder ihn zu vermeiden? Mithilfe dieses Ansatzes soll eine Typologie möglicher Schnittstellenkonflikte im Völkerrecht entwickelt werden, der deren Kontingenz berücksichtigt. Die Untersuchung widmet sich Konflikten auf der horizontalen Ebene, also zwischen Teilrechtsregimen, die potenziell global anwendbar sind.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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