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Judikative Rechtserzeugung. Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2016 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 332211801
 
Mit der judikativen Rechtserzeugung nimmt die Arbeit den Beitrag der rechtsprechenden Gewalt zur Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des Rechts in den Blick und versucht, ihn in seinen rechtlichen Wirkungen zu erfassen. In institutioneller Hinsicht wird die judikative Rechtserzeugung als originäre Funktion der dritten Gewalt begründet und in ein Modell der arbeitsteiligen Normativitätsproduktion zwischen Legislative und Judikative integriert. Die ersten vier Kapitel dienen der Grundlegung: Die Wirkweise von Präjudizien in der Praxis wird untersucht (1. Kapitel), und die Voraussetzungen und Begrifflichkeiten einer rechtserzeugenden Funktion der Judikative werden geklärt (2. Kapitel). Nach einer historischen Kontextualisierung (3. Kapitel) wird der Frage nachgegangen, wie sich die Wirkung von Präjudizien rechtlich fassen lässt (4. Kapitel). Im 5. Kapitel, dem Kernstück der Arbeit, wird die judikative Rechtserzeugung verfassungsrechtlich fundiert. Aufbauend auf dem Rechtsstaatsprinzip wird zunächst die Kompensationsfunktion der Präjudizienwirkung für die Gesetzesbindung erläutert und näher ausgeführt: Eine rechtlich erhebliche Präjudizienwirkung vermag die allseits beklagten Defizite der Gesetzesbindung zumindest teilweise zu kompensieren und damit die rechtsstaatlich geforderte Normativität des Gesetzes zu stabilisieren. Auch in institutioneller Hinsicht erscheint die dritte Gewalt als adäquat, diese Funktion zu erfüllen. Mit Blick auf die institutionelle Ausgestaltung der dritten Gewalt sowie auf das Zusammenwirken von Judikative und Legislative wird schließlich begründet, warum die Anerkennung einer rechtserzeugenden Funktion der Judikative dem Demokratieprinzip nicht nur nicht zuwiderläuft, sondern sogar die demokratische Legitimation der Rechtsanwendung steigern kann. Aufbauend auf dem Rechtsstaats- sowie dem Demokratieprinzip wird sodann eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Berücksichtigung von Präjudizien begründet und näher konturiert. Die folgenden beiden Kapitel dienen der dogmatischen Entfaltung des verfassungsrechtlichen Befunds. Im 6. Kapitel wird untersucht, inwiefern die höchstrichterliche Rechtsprechung diesen Ansatz bestätigt, und klassische Streitfragen, die mit der Wirkung von Präjudizien im Zusammenhang stehen, werden im Lichte des hier entwickelten Ansatzes rekonstruiert. Im 7. Kapitel wird die präjudizielle Wirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Blick genommen, und sowohl die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung als auch die wissenschaftliche Diskussion werden im Lichte des hier entwickelten Ansatzes einer Neubewertung unterzogen. Im abschließenden 8. Kapitel werden aus diesen theoretischen sowie dogmatischen Überlegungen die Konsequenzen für den methodischen Umgang mit Präjudizien gezogen. Mit normativen Vorgaben sowohl für die Präjudizienverwertung als auch für die Abweichung sowie die Abänderung von Präjudizien werden Grundzüge einer allgemeinen Präjudizienlehre entwickelt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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