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Ressortforschung: Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung.

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2017 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 338276349
 
Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, Ressortforschung (RF) insbesondere im Bereich von staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung in der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie im Verbund zu untersuchen und aus rechtlicher Perspektive ihren legitimen und gebotenen Rahmen zu ermitteln. Zugleich stellt das Forschungsprojekt eine Erweiterung der Diskussion über die Verhältnisbestimmung von wissenschaftlicher Erkenntnis und moderner Staatlichkeit dar, und zwar nicht nur aus nationaler Sicht, sondern auch im supranationalen Kontext. Im nationalen Raum ist Ressortforschung die durch die Bundes- und Landesministerien in eigenen Einrichtungen vorgenommene oder sonst in Auftrag gegebene Forschung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. Der Begriff der RF ist unter Beachtung seiner historischen Entstehung rechtlich konturiert zu fassen und für den Kontext der Europäischen Union weiter zu entwickeln. Ressortforschung (oder transnational formuliert: Exekutivforschung) steht in einem Spannungsverhältnis zwischen freier Forschung und ministerieller Aufgabenerfüllung. Diese Zwitterstellung von zwei verfassungsrechtlich mit unterschiedlichen und teils gegenläufigen Anforderungen belegten Systemen wirft vielfältige bisher nicht erkannte Probleme auf, die in diesem Projekt systematisch untersucht und beantwortet werden sollen. Ausgehend von der These, dass Art. 5 III GG hier nicht in seiner freiheitsrechtlichen Dimension, wohl aber seinem objektiv-rechtlichen Gehalt nach anwendbar ist und die Annahme zugrundelegend, dass freie Forschung einen zentralen Bestandteil einer rechtsstaatlich und demokratisch verfassten modernen Verfassungsstaatlichkeit bildet, bedarf es einer Rechtfertigung und rechtlicher Rahmenbedingungen für eine institutionalisierte Eigenforschung des Staates. Am Beispiel der staatlichen Gesundheitsverantwortung soll dargestellt werden, inwiefern und in welchen Grenzen der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben über eine eigene ministerielle Forschungsinfrastruktur (institutionalisierte RF) verfügen sollte bzw. darf und welche institutionellen Sicherungen erforderlich sind, damit die RF nicht zu einer Legitimationsforschung verformt wird. Zu diesem Zweck ist die RF des Bundes im Rahmen staatlicher Gesundheitsverantwortung im Blick auf Aufgaben und Organisation zu analysieren und es sind Maßgaben der Verfassung an ihre Ausgestaltung aufzuzeigen. Im Bereich der unionsrechtlichen Gesundheitsverantwortung ist zu explizieren, wie die Exekutivforschung auf EU-Ebene und im Verbund aufgestellt ist, welche rechtlichen Anforderungen gelten und ob diesen Genüge getan wird. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse sollen auch einen Beitrag leisten zum Verständnis und zur Weiterentwicklung des europäischen Verwaltungsrechts, indem die Wissensgenerierung für exekutive Aufgaben im Mehrebenensystem beleuchtet und in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert wird.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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