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Ressortforschung: Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung.

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2017 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 338276349
 
Erstellungsjahr 2023

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Die Ressortforschung findet ihren Ausgangspunkt in der Notwendigkeit, staatliches Handeln rational, effektiv und zielführend auszurichten. Sie befähigt den Staat, die von ihm wahrgenommenen Aufgaben in Rückbindung zum Stand der Wissenschaft und Forschung auszuüben. Das Projekt analysiert den rechtlich zulässigen und gebotenen Rahmen von Ressortforschung unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung in der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und im Europäischen Verwaltungsverbund. Dabei wurde der Schwerpunkt auf die institutionalisierte Ressortforschung gelegt, für Deutschland also die behördlich organisierten „Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aufgaben“. Im Rahmen einer begrifflichen und funktionalen Bestimmung der Ressortforschung wurden die Einrichtungen eingeordnet als Teil der Ministerialstruktur und zugleich Säule der außeruniversitären Forschung. Eine institutionalisierte Bundesforschung wirft dabei zentrale Fragen nach der Bundeskompetenz auf, die sich nur unter Rekurs auf historische Entwicklungen erklären lassen. Eingehend Beachtung fand überdies die Frage der freiheitlichen Ausgestaltung der Forschung in Bundeseinrichtungen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip (Verfassungsbindung der Staatsgewalten) in Verbindung mit der objektivrechtlichen Garantie einer freien Wissenschaft nach Art. 5 Abs. 3 GG wurde eine Pflicht des Staates abgeleitet, die Ressortforschung in bestimmten Grundparametern freiheitlich auszugestalten und eine diesen Mindestanforderungen genügende Ressortforschung auch organisationsrechtlich zu gewährleisten. Die Ressortforschung wurde am Referenzgebiet der Gesundheit näher verdeutlicht. Dem Bundesministerium für Gesundheit sind vier behördliche Ressortforschungseinrichtungen unterstellt. Diese Institute wurden in ihren historischen Entstehungskonstellationen gewürdigt und in ihrem teilweise auf spezialgesetzlichen Grundlagen beruhenden Aufgabenbereich eingehend dargestellt. Aufgrund der spezifischen Verbindung von Wissenschaft und demokratisch legitimierter Exekutive wurde untersucht, ob den Ressortforschungseinrichtungen ein besonderer Beurteilungsspielraum im Rahmen des Vorsorgeverwaltungsrechts zukommt. Als bestehende Formen institutionalisierter Gesundheitsressortforschung auf Unionsebene wurden die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS/JRC), der wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) sowie zwei Unionsagenturen, nämlich das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eingehend gewürdigt. Diese Analyse mündete in eine Systematisierung der unionalen Ressortforschung. Dabei wurden zwei Grundformen identifiziert und begrifflich neu geprägt, nämlich die „institutionalisierte unionale Eigenressortforschung“ und die „institutionalisierte und netzwerkartige Verbundressortforschung“.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Ressortforschung: Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung, Jus Publicum Bd. 312, Mohr Siebeck, Tübingen, 2022, 670 S. (Habilitationsschrift)
    Weilert
 
 

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