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Völkerrechtliche Exemtionen - Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht
Antragsteller
Dr. Helmut Kreicker
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung in 2007
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 34160157
Immunitäten, Unverletzlichkeitsgewährleistungen und sonstige Exemtionen, die das Völkerrecht Staatsoberhäuptern, Diplomaten, Soldaten und einer Vielzahl weiteren Funktionsträgern gewährt, hatten für die Strafrechtspraxis lange Zeit nur marginale Bedeutung und blieben deshalb auch von der Strafrechtswissenschaft weitgehend unbeachtet. Die Bestrebungen, staatlich veranlasste Menschenrechtsverletzungen sowohl durch internationale Strafgerichtshöfe als auch durch nationale Gerichte einzelner (Dritt-)Staaten strafrechtlich zu ahnden, haben den Exemtionen jedoch in jüngster Zeit große Relevanz verschafft. Denn die Beschuldigten berufen sich in solchen Verfahren fast immer darauf, eine Strafverfolgung sei wegen ihnen zukommender Immunität unzulässig. Vor diesem Hintergrund analysiert die Dissertation die verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen und untersucht ihre Bedeutung sowohl für Strafverfahren in Deutschland als auch vor internationalen Strafgerichten. Dabei geht es nicht nur um Verfahren wegen Staatskriminalität, sondern auch um „einfache Straftaten“ wie etwa Straßenverkehrsdelikte von Diplomaten. Entwickelt wird ein in sich kohärentes System der völkerrechtlichen Exemtionen, wobei nicht nur Grundsatzfragen – wie etwa das Verhältnis zwischen Staatenimmunität und diplomatischen Exemtionen – geklärt werden, sondern auch für die Rechtspraxis wichtige Einzelaspekte wie etwa der Begriff der schweren strafbaren Handlung, bei der die Unverletzlichkeit von Konsularbeamten eine Ausnahme erfährt, erörtert werden.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
