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Larisa am Hermos - Ostgriechischer Aristokraten- bzw. Tyrannensitz, äolische Gründung und Fundort äolischer Keramik

Fachliche Zuordnung Klassische, Provinzialrömische, Christliche und Islamische Archäologie
Förderung Förderung von 2006 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 34241896
 
Larisa, am Hermos ist der bisher einzige griechische Fundort mit Bauresten archaischer und klassischer Zeit, die als Paläste gedeutet werden können. Nach der gängigen Auffassung gilt die Stadt deshalb vom frühen 6. Jh. bis 430 und von 400-334 als ostgriechischer, von den Persern abhängiger Tyrannensitz. Vermutlich hat sie von 430 bis zum späten 5. Jh., zum Delisch- Attischen Seebund gehört. Ob diese Annahmen berechtigt sind, kann nur eine sorgfältige Analyse der unbefriedigenden Endpublikation erbringen. Dazu bieten die z. T. informativen Vorberichte und die wieder entdeckten, sehr ergiebig erscheinenden Grabungsunterlagen, die in den Veröffentlichungen nur geringfügig bzw. gar nicht verwertet wurden, eine gute Grundlage. Vor dem historischen Hintergrund wäre zu klären, wann Larisa Königs-, Aristokraten- bzw. Tyrannensitz war und wie sich das Verhältnis zu den Persern gestaltete. Die Interpretation der Paläste ist sowohl funktional wie auch typologisch weitgehend offen, denn der Bezug auf östliche Vorbilder dürfte sich als reine Projektion herausstellen. Die archäologisch erschließbaren Daten der Baugeschichte und Typologie müssten ferner mit den historischen Daten korreliert werden. In diesem Zusammenhang ist die griechische Besiedlung des Ortes von Bedeutung, die spätestens um 800 als friedlicher Vorgang erfassbar ist. In jedem Fall lässt sich über das reiche Keramikmaterial wenigstens seit 700 der griechische Charakter der Siedlung herausstellen. Dazu sollen auch die vielen unpublizierten Gräber vorgelegt und die archaische Nekropole analysiert und kontextualisiert werden, wobei darüber hinaus Aufschlüsse über die sozialen Verhältnisse und ihre eventuellen Veränderungen zu erwarten sind.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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