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Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften: 'Good Companies' im Schnittfeld von Markt und Staat

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Privatrecht
Förderung Förderung von 2017 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 345763044
 
Erstellungsjahr 2020

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Die Forschungsgruppe hat eine umfassende funktionale und rechtliche Bewertung des neuartigen, aus den USA stammenden Phänomens der Zertifizierung nachhaltiger Unternehmen vorgenommen (dort insbesondere verliehen durch die private B Lab Foundation, sog. Certified B Corporation, B Corp). Zertifizierte Unternehmen bewegen sich im Schnittfeld von Gewinnmaximierung und Gemeinwohlorientierung. Sie sind anders als Unternehmen des klassischen dritten Sektors nicht ausschließlich gemeinwohlorientiert, sondern verfolgen auch das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften (sog. dual purpose). Ein weiteres Spezifikum ist die Zertifizierung der „good company“ als Ganzes, nicht nur eines einzelnen „good product“. Der bestehende Rechtsrahmen in Europa bzw. in Deutschland steht dem neuartigen Phänomen grundsätzlich offen gegenüber und begünstigt es teilweise bereits, dies aber nicht immer rechtssicher. Zudem sind Beschränkungen zu finden, weshalb die Etablierung eines solchen Zertfizierungsregimes auch Folgeänderungen im Marken-, Beihilfen-, Vergabe- und Steuerrecht indiziert. Analysen zu Wechselwirkungen mit bestehenden Nachhaltigkeitsvorhaben haben gezeigt, dass einer unternehmensbezogenen Zertifizierung vor allem eine ergänzende Funktion für die übergesetzliche Erfüllung von Standards zukommen kann. Ein funktionaler Vergleich mit bestehenden Nachhaltigkeitsmechanismen und -instrumenten, wie u.a. produktbezogenen Zertifizierungen oder der Offenlegung nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, offenbarte einerseits, dass die von anderen Zertifizierungssystemen bekannten Vorzüge (wie erhöhte Flexibilität, hohe Branchen- und Marktkenntnisse, Steuerung über Markt- und Wettbewerbseffekte, Anregung von freiwilliger Selbstreflexion, Bündelungsfunktion, Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen, Verbraucherfreundlichkeit etc.) auch bei unternehmensbezogenen Zertifizierungen zu finden sind. Andererseits zeigten sich die spezifischen Nachteile rein privatrechtlich ausgestalteter Zertifizierungssysteme: Diese können Neutralität und Objektivität als zentrale Erfolgsfaktoren für ein Zertfizierungsregime nicht hinreichend gewährleisten. Auch besteht ein Konfliktpotenzial mit den hohen materiellen, rechtsgebietsspezifischen Standards in Deutschland und Europa, etwa im Bereich des Arbeitsrechts und Umweltrechts. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wurde daher ein Vorschlag für die Einführung eines privatrechtlichen Zertifizierungsregimes nach hoheitlicher Akkreditierung (Hybridsystem) auf EU-Ebene entwickelt, der die Vorteile privatrechtlicher, wettbewerblicher Ausgestaltung mit den Vorzügen staatlicher Absicherung verbindet. So soll die Zertifizierung zwar durch im Wettbewerb stehende private Zertifizierungsstellen erfolgen. Diese müssen jedoch zuvor von staatlicher Seite akkreditiert, d.h. zugelassen werden, wodurch gewisse Qualitätsstandards gesichert werden. Die zertifizierungswilligen Unternehmen sollen durch jene Zertifizierungsstellen als „nachhaltig“ zertifiziert werden. Dabei sollen sowohl die Unternehmensverfassung als auch die Stakeholderinteressen, wie die der Arbeitnehmer, der Verbraucher, der Zivilgesellschaft, der Umwelt und des Klimas vom Zertifizierungsregime als inhaltliche Kriterien abgebildet werden.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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