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Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung?

Antragstellerin Dr. Jennifer Antomo
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2017 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 354841670
 
Parteien internationaler Handelsverträge vereinbaren häufig die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen werden von den Vertragspartnern jedoch nicht immer beachtet und sind auch vor den Gerichten mancher Staaten nicht wasserfest. Abwehrmöglichkeiten, etwa Prozessführungsverbote, sind nur bedingt verfügbar und geeignet, die redliche Partei vor den Folgen einer Klage im derogierten Forum zu schützen. Können aus der Missachtung der Gerichtsstandsvereinbarung Schadensersatzansprüche erwachsen? Die Arbeit untersucht die einschlägige ausländische Rechtsprechung und erörtert die dogmatischen und rechtspolitischen Aspekte der Thematik aus Sicht der deutschen Gerichte. Auch die Besonderheiten, die sich aus der Geltung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens oder der revidierten EuGWO ergeben können, werden umfassend diskutiert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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