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Rationale Gesetzgebung

Antragsteller Dr. Armin Steinbach
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2017 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 358323823
 
„Rationale Gesetzgebung" wird als Forderung häufig in den Mund genommen. Als Ministerialbeamter war ich einige Jahre mit Konzipierung und Entwurf von Gesetzen befasst. Häufig haben sich Gesetze von ihrer eingangs sachlichen Orientierung gelöst und sind durch den Gesetzgebungsprozess mannigfachen Einflüssen unterworfen worden. In der wissenschaftlichen Vertiefung außerhalb des Ministeriums im Rahmen meiner Habilitation stellte ich fest, dass in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ein sehr heterogener, dogmatisch wenig fundierter Zugang zur Rationalität besteht. Der bisherigen Diskussion über die Rationalitätsanforderungen an den Gesetzgeber mangelt es vor allem an den fehlenden inhaltlichen Konturen des Rationalitätsbegriffs und damit an der deskriptiven wie normativen Bestimmbarkeit rationaler Gesetzgebung. Rationalität ist ein originär außerjuridischer Begriff — der Erkenntniswert einer ausschließlich rechtswissenschaftlichen Begriffsbestimmung eines genuin außerrechtlichen Begriffs muss letztlich unbefriedigend sein.Diese Arbeit möchte die außerjuridischen Rationalitätskonzepte so aufbereiten, dass sie in rechtswissenschaftlichen Kategorien verwertbar, im Hinblick auf normative Aussagen anwendbar und hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung überprüfbar werden. Aufierjuridische, rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Fragestellungen ergänzen sich und bauen in folgender Weise aufeinander auf. Außerjuridisch lautet die Frage: Welchen Sinngehalt entfaltet die Rationalität in Abhängigkeit ihres disziplinspezifischen Ursprungs in Bezug auf Gesetzgebung? Rechtstheoretisch kann auf dieser Grundlage jedes Rationalitätspostulat individuell auf einen normativen Aussagewert für Gesetzgebung untersucht werden. Außerrechtliche Rationalitätspostulate können mithilfe einer rechtstheoretischen Typenbildung für eine rechtswissenschaftliche Untersuchung aufbereitet werden. Grundlage ist die Typologie eines formellen, materiellen und prozeduralen Rechtsstaatsverständnisses. Welche Überschneidungen, welche Widersprüche lassen sich daraus für rationale Gesetze ermitteln? Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage: Finden diese außerjuridischen Rationalitätsattribute normativ in der Verfassung Verankerung? Stimmt ihr Rationalitätsverständnis mit jenem überein, welches dem Gesetz und dem zu ihm führenden Verfahren verfassungsrechtlich zugewiesen ist? Lassen sich hierbei auch innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben Gleichklänge wie Widersprüche erkennen? Der komplementäre und aufeinander aufbauende Ansatz soll eine konstruktive Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen ermöglichen: Außerjuridische Rationalitätskonzepte werden von ihrem disziplinspezifischen Ursprung her definiert und in Bezug auf Gesetzgebung konkretisiert. Durch eine rechtswissenschaftlichen Kategorien vertraute Systematik der unterschiedlichen Rationalitätsansätze wird die Brücke geschlagen, um eine verfassungsrechtliche Diskussion ihrer Inhalte zu ermöglichen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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