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Regelungsstrukturen der staatlichen Forschungsförderung in Deutschland, Frankreich und der Europäischen Gemeinschaft
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Groß
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2007 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 36044738
In den letzten Jahren hat in den europäischen Ländern die Projektförderung im Verhältnis zur institutionellen Förderung der Forschungseinrichtungen an Bedeutung gewonnen. Neben den nationalen staatlichen Förderinstitutionen kommt der europäischen Forschungsförderung ein immer größeres Gewicht zu, zumal sie in den Bereich der Grundlagenforschung ausgedehnt wird. Die innere Struktur der Förderinstitutionen und das Verfahren zur Entscheidung über Förderanträge ist jedoch jeweils unterschiedlich gestaltet. Deshalb bietet sich eine rechtsvergleichende Untersuchung der staatlich finanzierten Institutionen an. Sie umfasst die deutsche DFG und die französischen Fördereinrichtungen CNRS und ANR, die jeweils mit Autonomie ausgestattet sind. Auf europäischer Ebene wird der in Gründung befindliche Europäische Forschungsrat behandelt, der unter der Leitung eines unabhängigen Wissenschaftlichen Rates Projekte im Bereich der „Pionierforschung“ fördern soll. Gegenstand der Analyse sind jeweils die Kriterien, nach denen über Förderanträge entschieden wird, der Einfluss, den die verschiedenen am Verfahren beteiligten Akteure haben, insbesondere die Fachgutachter, die Geschäftsstelle und die Vertreter der Politik, sowie die Mechanismen, um die Performanz zu überprüfen und die Qualität der Entscheidungen zu sichern.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen