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Die deutsche Strafrechtsphilosophie vom Spätabsolutismus bis zum Ende der napoleonischen Ära: Eine systematische und wirkungsgeschichtliche Analyse

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2017 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 380283557
 
Die letzten Jahrzehnte des 18. und die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts bilden den Höhepunkt der Erörterung strafrechtsphilosophischer Fragen in Deutschland. Das gemeine Strafrecht galt als hoffnungslos veraltet. Den Entwurf eines zeitgemäßen, vernünftigen Strafrechts erhoffte man von der Philosophie, die aus diesem Grund um die Jahrhundertwende zur strafrechtlichen Leitwissenschaft aufstieg. Dies führte zu einer außerordentlich umfangreichen Diskussion, an der sowohl juristisch interessierte Philosophen, neben Kant etwa Fichte, Schopenhauer und Humboldt, als auch philosophisch ambitionierte Strafrechtswissenschaftler wie Feuerbach, Grolman oder Welcker teilnahmen. Die Debatte brachte einen Reichtum an Entwürfen und Argumenten hervor, der bis heute unübertroffen ist. Ihre Rezeption wird jedoch dadurch erheblich erschwert, dass es an einer methodisch und inhaltlich geschlossenen Gesamtdarstellung fehlt. Diese Lücke auf der Höhe des aktuellen internationalen, sowohl philosophischen als auch strafrechtswissenschaftlichen Forschungsstandes zu schließen ist das Ziel des vorliegenden Projekts. Darin soll zum einen herausgearbeitet werden, wie die im engeren Sinne strafrechtstheoretischen Äußerungen der einzelnen Autoren sich in deren philosophische Gesamtsysteme einfügten. Zum anderen soll gezeigt werden, wie sie den strafrechtstheoretischen Diskurs ihrer Zeit aufnahmen und beeinflussten. Sämtliche Untersuchungen münden in die Frage, inwieweit die damaligen Konzeptionen auch unter den heutigen politischen und philosophischen Rahmenbedingungen noch Interesse oder gar Vorbildhaftigkeit beanspruchen können.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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