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Straffreistellung des Täters aufgrund von Drittverhalten - Zurechnung und Freistellung durch Macht

Antragsteller Professor Dr. Arndt Sinn
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung in 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 38212037
 
In der gegenwärtigen Strafrechtsdogmatik ist es bisher völlig ungeklärt, warum und wann es normativ angezeigt ist, einen Täter deshalb zu entlasten, weil eine dritte Person in das verbotene Geschehen eingreift. Die Habilitationsschrift hat deshalb zum Inhalt, die Typen freistellenden Drittverhaltens in eine eigene Ordnung zu bringen, um sie dann in Bezug zum Strafrechtssystem zu bewerten und auf ein neues Prinzip strafrechtlicher Zurechnung und Freistellung - Macht - zu gründen. Trotz fast einhelliger Übereinstimmung über die Bedeutung von Macht in und für die Gesellschaft wurden die Forschungen der anderen Wissenschaften für das Strafrecht bisher nicht fruchtbar gemacht. Über eine Machttheorie verfügt die Strafrechtswissenschaft allenfalls rudimentär. Soweit der Begriff „Macht" gebraucht wird, bleiben seine Voraussetzungen, also die Entstehung von Macht, in vielen Bereichen im Dunkeln oder auf einem verhältnismäßig niedrigen Erklärungsniveau. Erstmals wird mit der Habilitationsschrift der Versuch unternommen, anhand der Drittbeteiligungsfälle eine machttheoretische Verbrechenskonzeption zu erarbeiten, die von vornherein das Verhältnis von Macht und Recht in ihren Denkansatz aufnimmt. Die Schrift bietet darüber hinaus die Grundlage für eine neue machttheoretisch fundierte Handlungslehre.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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