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GRK 2475:  Cyberkriminalität und Forensische Informatik

Fachliche Zuordnung Informatik
Förderung Förderung seit 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 393541319
 
Neue Informationstechnologien erlauben immer auch neue Möglichkeiten der Begehung von Straftaten, die häufig mit dem Begriff „Cyberkriminalität“ belegt werden. Entsprechende Delikte können sich gegen informationstechnische Systeme richten oder aber die Systeme gleichsam als Mittel zur Begehung „klassischer“ Straftaten nutzen, die es in der „Offline-Welt“ schon immer gab. Die Entwicklung der Cyberkriminalität ist eng verbunden mit der Entwicklung vernetzter Computersysteme, die es ermöglichen, in hochautomatisierter Weise und in weltweitem Maßstab Computersysteme zu missbrauchen und ihre Nutzer zu schädigen. Neue Technologien eröffnen aber nicht nur Kriminellen neue Handlungsoptionen, sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Strafverfolgung. Insbesondere neue Möglichkeiten der Informatik, etwa die automatisierte Datensammlung und –auswertung im Internet, automatische Sprach- und Schrifterkennung, die automatisierte forensische Spurensammlung und Spureninterpretation oder heimlich in IT-Systeme eingeschleuste Überwachungsprogramme (Trojaner) haben den Vorsprung, den Kriminelle im Internet bisher ständig hatten, deutlich verkürzt. Die Effektivität und die vermeintlich leichte Durchführbarkeit dieser neuen Methoden der so genannten forensischen Informatik provozieren jedoch regelmäßig die Frage nach den Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen. Diese Fragen müssen staatliche Entscheidungsträger bei Beurteilung von Sachverhalten auf ihre (straf)rechtliche Relevanz hin und bei der Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen beantworten. Im Gegensatz zu Strafverfolgungsmaßnahmen im Kontext der „klassischen“ Kriminalität fällt den Entscheidungsträgern die Beantwortung dieser Fragen deutlich schwerer, da die technischen Zusammenhänge oftmals sehr kompliziert sind. Das wissenschaftliche Alleinstellungsmerkmal dieses Graduiertenkollegs besteht darin, dass sich sämtliche Fragestellungen, die im Rahmen dieses Vorhabens untersucht werden, jeweils aus einer technischen und einer juristischen Komponente zusammensetzen. Im Fokus stehen jeweils konkrete „Cyber-Delikte“ und dazu passende konkrete Ermittlungsmaßnahmen, also das Spannungsfeld zwischen den Möglichkeiten des Täters und des Staates. Zu erforschen sind dabei die Gegensätze zwischen der Relevanz einer Ermittlungsmaßnahme für die Aufklärung des Delikts und deren Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Schutzrechte der Betroffenen. An dieser Stelle setzt der Mehrwert des Qualifikationsprogramms an, denn nur ein interdisziplinärer Blick auf die betrachteten Phänomene führt zu adäquaten Antworten, die notfalls auch mit disziplinär-tradierten Vorstellungen brechen. Wir leisten dabei einen Beitrag, den Mangel an wissenschaftlich-methodisch geschultem Fachpersonal in diesem Gebiet in Wirtschaft, Verwaltung und bei den Strafverfolgungsbehörden zu bekämpfen.
DFG-Verfahren Graduiertenkollegs
 
 

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