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Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 39911583
 
Mit der Verkündung von Informationsfreiheitsgesetzen durch eine steigende Anzahl von Bundesländern und dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes befindet sich die bisherige deutsche Praxis, Informationszugang nur beim Vorliegen eines entsprechenden Interesses zu gewähren, im Wandel. Seit Erlass des ersten Informationsfreiheitsgesetzes durch Brandenburg sind acht Jahre vergangen und noch immer sind viele Anwendungsfragen umstritten, eine Situation, welche durch die sprunghaft erscheinende Gesetzgebung in diesem Bereich, nicht vereinfacht wird. Dennoch liegen bisher keine Beiträge vor, die den Versuch unternommen haben, offene Fragen dadurch einer Lösung zuzuführen, dass Vorschläge aus der Praxis der Informationsbeauftragten im Rahmen einer empirischen Untersuchung erhoben werden. Im beantragten Vorhaben sollen daher praxisbezogene Lösungsansätze erarbeitet werden. Dabei soll zugleich die Funktion der Informationsbeauftragten genauer betrachtet und insbesondere mit Blick auf ihren Beitrag zur Entwicklung einer neuen, der Transparenz verpflichteten Behördenkultur rechtsdogmatisch und rechtspolitisch bewertet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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