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Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Verwaltungshandeln

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2018 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 240285356
 
Umverteilung zur Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit wird in demokratischen Wohlfahrtsstaaten auf der Basis von Gesetzen vorgenommen. Diese gesetzlichen Regeln bedürfen der Implementierung vor Ort, die in der Regel durch Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen oder öffentlicher Träger vorgenommen wird. Teilprojekt C2 "Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Verwaltungshandeln" widmet sich den folgenden Fragen: Von welchen allgemeinen Normen des öffentlichen Dienstes und von welchen Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit ist das Implementationshandeln dieser Mitarbeitenden geleitet? Welche Effekte haben solche Normen bei bedarfsbezogenen Verwaltungsentscheidungen und bei den öffentlichen Trägern der Sozialhilfe? Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen und öffentlicher Träger der Sozialhilfe, die an bedarfsbezogenen Entscheidungsprozessen beteiligt sind, können innerhalb der Gesellschaft als Experten für solche Bedarfsfragen gelten. In der 1. Förderphase von FOR 2104 wurde im Teilprojekt B2 gezeigt, dass die Hinzuziehung von Experten zu Gruppenentscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu besseren Verteilungsentscheidungen führt. Expertenunterstützte Entscheidungen waren dabei in dem Sinne besser, als dass auf ihrer Basis mehr Personen zu einem Einkommen an oder über der Einkommensgrenze geführt wurden als bei Entscheidungen ohne Expertenunterstützung. Im Sinne dieser Entscheidungen sind die oben genannten Bedarfsexperten für das Teilprojekt C2 relevante Forschungssubjekte. Ihre Normsysteme erforschen wir zum einen mit Hilfe von Fokusgruppendiskussionen mit Mitarbeitenden entsprechender Verwaltungseinheiten und zum anderen mit Hilfe von Survey-Experimenten bei Studierenden von verwaltungs- und nicht verwaltungsbezogenen Studiengängen. Schwerpunkte bilden dabei der Umgang mit Heterogenität bei bedarfsbezogenen Entscheidungen und die Rolle der Public-Service-Norm der Impartiality beim Umgang mit dieser Heterogenität.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
Mitverantwortlich Professor Dr. Markus Tepe
 
 

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