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Jederzeit widerruflich. Die Reichskulturkammer und ihr Instrument der Sondergenehmigungen im Theater und Film des NS-Staates. 1933-1945.
Antragstellerin
Dr. Bärbel Schrader
Fachliche Zuordnung
Theater- und Medienwissenschaften
Förderung
Förderung von 2007 bis 2008
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 40199344
Untersucht wird die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der zum Goebbels- Ministerium gehörenden Zwangsorganisation Reichskulturkammer. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Konstrukt der sogenannten Sondergenehmigungen zur weiteren Berufsausübung, die Künstlern jüdischer Herkunft oder ihren Ehepartnern erteilt wurden. Anhand einer erstmals vorgenommenen systematischen Auswertung mehrerer hundert überlieferter Personalakten von Betroffenen im Berliner Bundesarchiv, in Österreich und der Tschechischen Republik wird die bisherige Annahme widerlegt, dass es sich dabei um eine eher periphere Erscheinung handelt, die mit prominenten Namen wie Paul Henckels, Heinz Rühmann oder Theo Lingen verbunden ist. Sondergenehmigungen wurden im Gegenteil als ein bis zum Ende 1945 immer weiter perfektioniertes Instrument gehandhabt, mit dem man den Widerspruch zwischen Rassendoktrin und Unverzichtbarkeit von Fachkräften in allen Bereichen der künstlerischen Produktion zu lösen suchte. Gleichzeitig sah sich der Minister und Kulturkammerpräsident Goebbels inmitten der nie abreißenden innerparteilichen Machtkämpfe wegen dieser unvermeidlichen Praktiken permanenten Angriffen ausgesetzt. Alle Finten und Tricks mit denen er und die einzelnen Beamten seiner Kulturkammer den Spagat zu meistern suchten, ihre Institution einerseits nach außen hin als ,judenrein" präsentieren zu können, andererseits aber immer wieder ohne die als „Viertel"-, Halb"- und Jüdisch versippt" geltenden Künstler einfach nicht auskamen, wird anhand der wechselvollen Schicksale vieler Betroffener dokumentiert.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
