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Anfechtbare Zuschreibungsbegriffe - ihre Struktur und ihre Bedeutung für Erkenntnis- und Handlungstheorie
Antragsteller
Professor Dr. Marcus Willaschek
Fachliche Zuordnung
Theoretische Philosophie
Förderung
Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 40956292
„Anfechtbare Zuschreibungsbegriffe“ sind dadurch charakterisiert, dass ihr Inhalt und Umfang durch Standard- und Ausnahmebedingungen festgelegt wird, d.h. jene Bedingungen, unter denen man standardmäßig (ohne Angabe von Gründen) zu ihrer Anwendung berechtigt ist bzw. diese Berechtigung angefochten werden kann. Die Struktur und die Funktionsweise derartiger Begriffe werden erstmals systematisch untersucht und die Begriffe der epistemischen Rechtfertigung und der Verantwortung als anfechtbare Zuschreibungsbegriffe analysiert. Es wird geprüft, inwiefern perzeptuelle Rechtfertigung, Apriori-Rechtfertigung und Verantwortung sich nach folgendem Schema verstehen lassen: Unter Standardbedingungen ist die Zuschreibung von Rechtfertigung bzw. Verantwortung ohne Angabe von Gründen präsumtiv berechtigt, es sei denn, ein Anfechtungsgrund liegt vor. Das Projekt bietet eine innovative Perspektive auf zentrale philosophische Grundbegriffe und ist relevant für Fragestellungen in Rechtswissenschaft und Künstlicher-Intelligenz-Forschung.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen