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Die Regierungsbank. Zum Platz der Regierung im Parlament als Element einer "Verfassung der Dinge"

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2018 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 410010580
 
Geplant ist die Erarbeitung einer Monographie über die Regierungsbank im Deutschen Bundestag. Leitgedanke des Projekts ist es, die Stellung der Bundesregierung im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes von ihrer räumlichen Platzierung im Plenarsaal des Bundestages, eben der Regierungsbank, her neu und besser zu verstehen. Die geplante Studie soll dabei mehrere Perspektiven verbinden: die rechtsdogmatische Analyse des verfassungs- und parlamentsrechtlichen Rahmens für die Stellung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag; die historische Untersuchung des räumlichen Ortes der Regierung in den parlamentarischen Plenarsälen Deutschlands seit dem Reichstag des Deutschen Kaiserreiches; die vergleichende Einordnung der deutschen Arrangements durch den Kontrast mit anderen demokratischen Verfassungsstaaten; schließlich eine ethnographisch und kulturwissenschaftlich informierte Untersuchung der Interaktion zwischen Regierung und Parlament in den Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages, insoweit sie durch die räumliche Anordnung der Plätze für die Bundesregierung im Plenarsaal mitgeprägt wird. Die Regierungsbank wird in der geplanten Untersuchung als Produkt und Ausdruck impliziter Leitvorstellungen über das Verfassungsgefüge verstanden. Die Monographie untersucht dabei näher das Spannungsverhältnis zwischen einer aus der konstitutionellen Monarchie stammenden Plenararchitektur, die eine strikte Gewaltentrennung zwischen Regierung und Parlament ausdrückt, und der durch das parlamentarische Regierungssystem unter dem Grundgesetz eingetretenen engen Verbindung von Parlamentsmehrheit und Regierung. Die geplante Studie versteht sich insgesamt als ein Beitrag zum Studium einer "Verfassung der Dinge", welches die Bedeutung materieller Objekte und deren Prägekraft für das Verfassungsgefüge untersucht und dadurch das Verständnis von Verfassung und Verfassungsrecht um eine materielle und performative Dimension erweitert.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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