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Genossenschaftsidee und Governance
Antragsteller
Privatdozent Dr. Christian Picker
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2018 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 410208294
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung: Mit mehr als 21 Millionen Mitgliedern ist die eG nach wie vor die bei weitem mitgliederstärkste Organisationsform in Deutschland.Vor diesem Hintergrund war es Ziel meiner Untersuchung, ein systemgerechtes und funktionales Governance-Modell für Genossenschaften zu entwerfen – neudeutsch als Cooperative Governance umschrieben. Corporate Governance wird allgemein als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Gesellschaften definiert. Ihre Funktion besteht darin, ein effizientes System von Willensbildungs-, Entscheidungs-, Kontroll- und Schutzmechanismen für Gesellschaften zu entwickeln, mit denen Interessenkonflikte vermieden bzw. gelöst werden können, so dass der jeweils maßgebliche – autonom gewählte oder heteronom bestimmte – Verbandszweck erreicht werden kann.Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren gesetzlich vorgegebenen und statutarisch konkretisierten Förderzweck verwirklichen können. Dieser Zweck gilt zwar gemeinhin als charakteristisches und konstitutives Merkmal einer eG; über seinen Inhalt und seine Funktion ist man sich jedoch uneins. Um ihn zu bestimmen, wurde das GenG – ausgehend von Wortlaut und Telos des § 1 Abs. 1 GenG über den historischen und „aktualisierten“ Gesetzgeberwillen bis hin zu einer systematischen Gesamtbetrachtung – umfassend ausgelegt. Die gesetzliche Förderzweckbestimmung hat ergeben, dass die eG ihre Mitglieder (und nicht Dritte) und diese in der Hauptsache nutzerbezogen als Kunden (und nicht kapitalzinswirtschaftlich durch Gewährung einer Kapitalrendite) zu fördern hat. Diese gesetzliche Förderzweckbeschränkung der eG ist systemgerecht: Sie schützt die autonome Entscheidung ihrer Mitglieder, die sich bewusst für die eG als förderwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung entschieden haben. Angesichts erwerbswirtschaftlicher Ambitionen vieler Genossenschaftsleitungen einerseits und gemeinwirtschaftlicher Indienstnahmen durch staatliche Akteure andererseits ist es heute besonders geboten, die förderwirtschaftliche Mitgliederwidmung der eG zu sichern. Mein Entwurf einer „guten“ Cooperative Governance beschränkt sich nicht darauf, das geltende Recht nur deskriptiv zu analysieren, sondern versucht vielmehr im Rahmen einer grundlagenorientierten, rechtsvergleichend und interdisziplinär ausgerichteten Genossenschaftskonzeption das normative Leitbild „Genossenschaft“ zu bestimmen. Denn nur mit einer in sich konsistenten Genossenschaftsidee ist einem uneinheitlichen genossenschaftlichen Selbstverständnis (in Deutschland wie in Europa) und der damit verbundenen genossenschaftlichen Identitätskrise zu begegnen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
