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Archivische Findmittel und Quellen: Digitalisierung und Erschließung von Quellen zur gerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungsfindung im Ostseeraum
Antragsteller
Dr. Dirk Alvermann (†)
Fachliche Zuordnung
Frühneuzeitliche Geschichte
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 2019 bis 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 414823978
Gerichtsquellen bilden vielfach die Grundlage für die Forschungsfelder der Strafrechtsgeschichte und historischen Kriminalitätsforschung mit ihren Bezügen zur Alltags-, Mentalitäts- und Geschlechterforschung und entsprechenden Fragestellungen, die sich insbesondere an der Rechtspraxis orientieren. Die Urteilsbegründungen der Assessoren am Wismarer Tribunal (1760-1848) und die Spruchakten der Greifswalder Juristenfakultät (1561-1893) dürfen als Rückgratüberlieferung zur Geschichte der Strafrechtspflege, nicht nur in Pommern, sondern im südlichen Ostseeraum angesehen werden. Die hier verhandelten und begutachteten Fälle im Bestand des Wismarer Tribunals stammen aus den schwedischen Lehen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (Pommern, Herrschaft Wismar) und in den Spruchakten der Greifswalder Juristenfakultät aus dem lübischen Rechtsgebiet von Pommern über Mecklenburg, Hamburg und Lübeck bis Schleswig-Holstein. Hinzu kommen Urteilsbegründungen des Wismarer Ratsgerichts zwischen 1700 und 1872, die den Gebrauch des Lübischen Rechts und Belehrungen durch die Greifswalder Juristenfakultät verdeutlichen, andererseits die Grundlage für die Appellationen an das Tribunal bilden. Mit dem Projekt werden also die Rechtsauffassungen dreier bedeutender Spruchkörper im Ostseeraum inventarisiert und online verfügbar gemacht.Die Eigenheit der Quellen als bestenfalls chronologisch oder nach Klägern und Beklagten geordnete Aufzeichnungen macht eine zusätzliche Erschließung auf der inhaltlichen Ebene wünschenswert. Diese Erschließung erfolgt zum einen durch die üblichen deskriptiven Struktur- und Metadaten. Darüber hinaus wird durch den Einsatz von Handwritten Text Recognition (HTR) und Keyword Spotting (KWS) erstmals eine inhaltliche Recherche nach Suchworten ermöglicht.
DFG-Verfahren
Digitalisierung und Erschließung (Wiss. Literaturversorgung und Informationssysteme)
Internationaler Bezug
Österreich
Mitverantwortliche
Dr. Martin Schoebel; Dr. Peter Wolff
Kooperationspartner
Dr. Nils Jörn; Dr. Günter Mühlberger