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Ausnahmeverfassungsrecht

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2018 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 415487196
 
Krisen sind heute allgegenwärtig. Immer häufiger berufen sich politische Akteure auf existenzielle Ausnahmekonstellationen für das staatliche Gemeinwesen, um sich ihrer rechtlichen Bindungen entweder ganz zu entledigen oder um zumindest ein gelockertes Ausnahmerechtsregime anwenden zu können. Betroffen sind einerseits staatsorganisationsrechtliche Normen, andererseits auch Grundrechte, die in verfassungswidriger Weise beschränkt (zu) werden (drohen). Terroristische Anschläge am und nach dem 11.09.2001, aber auch Wirtschafts-, Finanz-, Euro-, Schulden- und Bankenkrise seien als bekannte Beispiele für Ernstfälle genannt, aufgrund derer vor allem Bundesregierung und Bundestag, aber auch die Organe der Europäischen Union wie Europäische Kommission und Europäische Zentralbank sich auf geschriebene oder ungeschriebene Ausnahmen berufen oder Sonderrecht erlassen. Diese Untersuchung geht den beschriebenen Krisen, vor allem Terrorismus und Extremismus (wehrhafte Demokratie) nach und fragt, wie das Grundgesetz diese zu steuern sucht. Dem rechtsdogmatischen Hauptteil der Arbeit wurden verfassungstheoretische und verfassungsgeschichtliche Überlegungen zur Ausnahme im Recht vorangestellt. Rechtsvergleichende Darstellungen, insbesondere zu Frankreich und Belgien, runden die Untersuchung ab. Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Ausnahmezustand, anders als etwa von Carl Schmitt und Giorgio Agamben angenommen, gerade nicht als Zustand der Rechtsleere, sondern als verrechtlichter Zustand zu verstehen ist. Die Untersuchung schließt mit der Frage, ob an den Grenzen des Rechts auf Staatsnotrecht zurückgegriffen werden kann oder ob, was die Arbeit bejaht, der Einzelne sich im Ernstfall über das Recht hinwegsetzen muss, um die rettende Tat zu vollziehen - freilich mit allen rechtlichen Konsequenzen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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