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Transnationales Klimaschutzrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2019 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 417714916
 
Das Projekt will einen Beitrag zur Entfaltung der transnationalen Perspektive auf das Klimaschutzrecht leisten. Am Beispiel des Kohleausstiegs, neuer Akteure in der Klimapolitik und veränderten Kontrollen soll aufgezeigt werden, dass es sinnvoll ist, die rechtlichen Grundlagen des Klimaschutzes "transnational" fortzuentwickeln. Dabei geht es nicht um die Beschreibung eines neuen Teilgebietes im Klimaschutzrecht, sondern um Wandlungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts vor dem Hintergrund der sich verändernden Rolle substaatlicher und nichtstaatlicher Akteure in der Klimapolitik. Untersucht wird, inwieweit sich der "Kohleausstieg" transnational begründen lässt. Die vereinbarten Ziele, bis 2050 zu einer Treibhausgasneutralität zu gelangen, dürften sich anders kaum erreichen lassen, wobei offen ist, inwieweit den betroffenen Unternehmen eine Verantwortung für den Klimaschutz zukommt. Was die neuen Akteure in der Klimapolitik betrifft, sollen substaatliche Einheiten wie die Kommunen, aber auch transnationale Netzwerke wie der Konvent der Bürgermeister in der Europäischen Union sowie Klimaschutzbeiträge der Bahn, der Post und der Häfen genauer untersucht werden. Unter dem Paris-Abkommen ändern sich auch die Kontrollen im Klimaschutzrecht. Das betrifft nicht nur die Aktivierung zivilgesellschaftlicher Kontrollen, sondern auch die Dritte Gewalt als Klimaakteur. Hier sollen Prozessaktivitäten in den USA mit Prozessaktivitäten in der EU verglichen, aber auch der Frage nachgegangen werden, wie sich Individual- und Verbandsklagemöglichkeiten für "Klimaklagen" stärken lassen. Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit die Transnationalisierung des Klimaschutzrechts unter dem Paris-Abkommen einen Weg verspricht, die erforderliche Transformation rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Strukturen für die Erreichung der Zielvorgaben zu sichern.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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