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Simulierte Privatautonomie - Lückenschließung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung bei unterbliebener privatautonomer Gestaltung
Antragsteller
Dr. Lukas Rademacher
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2019 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 418508533
Das im Erstantrag vorgelegte Arbeitsprogramm hat sich als valide Grundlage des Vorhabens erwiesen. Der dort skizzierte Besondere Teil (ergänzende Auslegung, dispositives Recht, fingierter Willenserklärungen, Geschäftsführung ohne Auftrag) wurde während der bisherigen Projektlaufzeit ausgearbeitet. Dabei haben die Untersuchungen der ergänzenden Auslegung gezeigt, dass stärkeres Augenmerk auf das Spannungsverhältnis von objektiv-rechtlichen Vorgaben und an der Privatautonomie orientierten Argumenten zu legen war. In diesem konzeptionell wichtigen Punkt haben neue Erwägungen den Untersuchungsgegenstand erweitert und vertieft. Die dafür zusätzlich aufgewandte Zeit wird nun für die Fertigstellung des Allgemeinen Teils benötigt. Zudem haben Arbeitsbeschränkungen infolge die COVID-19-Pandmie, namentlich der zeitweise eingeschränkte Zugang zu Bibliotheken und zum Arbeitsplatz im Institut, die Ausarbeitung des Besonderen Teils verzögert.Der auf dem Besonderen Teil aufbauende Allgemeine Teil (allgemeine Prinzipien simulierter Privatautonomie, Konkurrenz der Ergänzungsmechanismen, Neubewertung der Rolle des hypothetischen Parteiwillens) wurde konzipiert; er befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Dabei ist die vorgeschlagene Konzeption in einem Punkt stärker zu rechtfertigen. Das ist Aufgabe eines weiteren Kapitels.Darüber hinaus ist das Projektthema durch die während der Bearbeitung ausgebrochene COVID-19-Pandemie in seinem Kern berührt und hat dadurch zusätzliche Relevanz erfahren sowie neue Impulse hinzugewonnen. Die Pandemie-Situation hat den Untersuchungsansatz bestätigt, denn die privatrechtliche Bewältigung der Pandemie kann rational nur innerhalb eines kohärenten Rahmens vertragsrechtlicher Ergänzungsmechanismen gelingen. Somit können die durch die Pandemie ausgelösten vertragsrechtlichen Probleme der Verifizierung und Schärfung der im Allgemeinen Teil entwickelten Thesen dienen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen