Detailseite
Natur als Rechtsperson
Antragsteller
Professor Dr. Andreas Fischer-Lescano
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2019 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 421427080
Während das Recht lange nichtmenschliche Personen nur in Form der juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts kannte, wird seit einiger Zeit weltweit diskutiert, diesen Kreis der Rechtspersonen auszuweiten. Das Aufkommen von Rechten der Natur ist in jüngster Vergangenheit in vielen Rechtsordnungen der Welt zu beobachten, mancherorts wird sogar ein globaler Trend in diese Richtung gesehen. So berichtete auch die Tagespresse, dass in Neuseeland ein Nationalpark und später ein Fluss per Rechtsakt zur Rechtspersönlichkeit erklärt wurden. Das Gleiche geschah in Kolumbien und Indien durch Gerichtsurteile. Die Erklärung besonders schützenswerter Naturobjekte zu Rechtssubjekten, macht es etwa Umweltschutzverbänden möglich, in deren Namen Rechtsmittel einzulegen und soll zur Lösung der drängenden Umweltprobleme unserer Zeit beitragen. Am entschiedensten wird der Schritt hin zu Rechten der Natur in Ecuador vollzogen, wo die Verfassung der Natur in den Art. 10 Abs. 2 und 71 Abs. 1 in ihrer Gesamtheit solche Rechte zuspricht. Diese können nach Art. 71 Abs. 2 der Verfassung von jeder beliebigen Person gerichtlich oder außergerichtlich eingefordert werden. Das Folgeprojekt möchte den Veränderungen, welche die Anerkennung dieser neuen Rechtsperson mit sich bringt, nachgehen. So soll zum einen die Wirkung der Rechte der Natur über Ecuador hinaus betrachtet werden. Von besonderem Interesse ist dabei die Übertragbarkeit des Konzepts in andere Rechtsordnungen und die dogmatischen Probleme, Konflikte aber auch Chancen, die sich ergeben können. Angeknüpft wird dabei an Vorstöße, die bereits in der ganzen Welt und auch vermehrt in Europa getätigt wurden. Insbesondere aufgrund der deutsch-ecuadorianischen Kooperation drängen sich die Fragen auf, ob und wie in Ecuador der Gerichtszugang effektiv umgesetzt wurde und inwiefern auf prozessualer Ebene die Zugänge zu deutschen oder europäischen Gerichten erweitert werden könnten. In diesem Rahmen wird zudem die Frage nach der Repräsentation der Natur von Bedeutung sein. Auf einer rechtstheoretischen Ebene wird zu analysieren sein, wie Natur im Recht repräsentiert wird und welche Auswirkungen dies auf die Theorie der (juristischen) Person hat. Außerdem wird zu betrachten sein, wie natürliche Entitäten die Möglichkeit der Artikulation in gerichtlichen Verfahren gewährt werden kann und welche Rolle zivilgesellschaftliche Bewegungen dabei zukommt. Das Projekt erhofft sich, anhand dieser Fragestellungen vertiefte Erkenntnisse über das Aufkommen neuer nichtmenschlicher Rechtspersonen und die Bedeutung der Zuschreibung eigener Rechte an nichtmenschliche Entitäten zu erlangen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Ecuador
Kooperationspartner
Professor Dr. Alex Iván Valle Franco