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Prinzipien-orientierte Harmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts
Antragsteller
Professor Dr. Reinhard Bork
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2019 bis 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 426705872
Ziel des vorliegenden Vorhabens ist die Erarbeitung eines Vorschlags für ein harmonisiertes Insolvenzanfechtungsrecht in der EU. Ob und unter welchen Voraussetzungen Vorgänge, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben, wegen einer Benachteiligung der Gläubigergemeinschaft anfechtbar sein soll, wird von den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich beantwortet. Es besteht deshalb weitgehend Einigkeit darüber, dass eine Harmonisierung der Insolvenzanfechtungsrechte ein erhebliches Hindernis für einen funktionierenden Binnenmarkt beseitigen würde und deshalb wünschenswert ist.Mit dem vorliegenden Vorhaben soll diese Aufgabe angegangen werden. Allerdings soll das nicht, wie in der Praxis üblich, dadurch geschehen, dass die nationalen Rechtsordnungen gesichtet und dann aus dem Bestand die jeweils besten Detaillösungen zu einem Gesetzgebungsvorschlag zusammengefügt werden. Vielmehr soll prinzipienorientiert vorgegangen werden, wobei "Prinzipien" hier als Grundwerte verstanden werden sollen. Es gibt Grund zu der Annahme, dass sich für das Insolvenz(anfechtungs)recht solche Grundwerte herausarbeiten lassen und dass man mit ihrer Hilfe bestehende Regelungen bewerten, de lege ferenda optimale Regelungen erarbeiten und dabei eine prinzipien-orientierte Methode auch für die Harmonisierung verwenden kann. Für das nationale Insolvenzrecht im Allgemeinen und für das Insolvenzanfechtungsrecht im Besonderen steht die Beschreibung der tragenden Prinzipien freilich noch aus. Diese Aufgabe anzugehen ist Hauptanliegen des vorliegenden Projekts.Diese Arbeit soll konkret in drei Schritten geschehen. In einem ersten Schritt sollen die tragenden Prinzipien herausgearbeitet werden, und zwar nicht nur für das deutsche Recht, sondern im Wege grenzüberschreitender Grundlagenforschung möglichst für alle nationalen Insolvenzrechte der EU. Dazu sollen von einer Arbeitsgruppe, der in ihrem nationalen Insolvenzanfechtungsrecht ausgewiesene Wissenschaftler aus allen EU-Mitgliedstaaten angehören, die nationalen Insolvenzgesetze, die Materialien dazu sowie einschlägige Rechtsprechung und Literatur ausgewertet werden. Es besteht die zu überprüfende Vermutung, dass sich solche Prinzipien benennen lassen (etwa die Prinzipien der Gläubigergleichbehandlung und der optimalen Masseverwertung einerseits und das Vertrauensschutzprinzip andererseits) und dass die nationalen Anfechtungsrechte bei aller Abweichung im Detail durchweg auf denselben Prinzipien beruhen. In einem zweiten Schritt soll versucht werden, die Punkte herauszuarbeiten, die bei prinzipien-orientierter Betrachtung in einem die beteiligten Interessen angemessen zum Ausgleich bringenden Insolvenzanfechtungsrecht vernünftigerweise zu regeln sind (und zwar ganz unabhängig davon, ob sie schon in irgendeinem nationalen Recht geregelt sind). In einem dritten Schritt soll dann auf dieser Basis ein in der EU konsensfähiger Regelungsvorschlag entwickelt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen