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The Law of Protracted Conflict: Overcoming the Humanitarian-Development Divide
Antragstellerin
Professorin Dr. Heike Krieger
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2019 bis 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 428994051
Zahlreiche bewaffnete Konflikte der Gegenwart dauern bereits über lange Zeiträume an. Selbst in Phasen relativer Stabilität können Kampfhandlungen jederzeit wieder aufleben. Solche Konflikte zeitigen weitreichende sozio-ökonomische Folgen, wie zum Beispiel schwerwiegende Schäden an der Infrastruktur, Beeinträchtigungen der öffentlichen Versorgung und langandauernde Formen der Vertreibungen. Die schwerwiegenden sozioökonomischen Dimensionen solcher Konflikte, der Zusammenhang zwischen Armut und Fragilität, sowie die traditionelle Kluft zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe erschweren es, den langfristigen Bedürfnissen der betroffenen Gesellschaften gerecht zu werden. Das vorgeschlagene Projekt will eine umfassende Analyse der institutionellen und materiellen rechtlichen Rahmenbedingungen liefern, unter denen humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe in langandauernden bewaffneten Konflikten geleistet werden. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit das Völkerrecht eine integrierte, nachhaltige und verantwortliche humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe ermöglicht. Das Projekt will sein Ziel durch drei eng miteinander verbundene Arbeitspakete erreichen, die sich den zuständigen Institutionen und anwendbaren Rechtsregimen sowie Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit widmen. Das erste Arbeitspaket beleuchtet die humanitären und entwicklungspolitischen Akteure, die in langandauernden bewaffneten Konflikten humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe leisten. Es untersucht, ob ihre Mandate, die zugrundeliegenden Prinzipien, der rechtliche Rahmen und die institutionellen Strukturen eine bessere Koordination von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe ermöglichen. Das zweite Arbeitspaket konzentriert sich auf die Wechselwirkungen zwischen den anwendbaren Rechtsregimen, um zu beurteilen, ob das Völkerrecht die Kluft zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe bedingt oder ob rechtliche Instrumentarien zur Überwindung der Kluft bestehen. Schließlich werden im dritten Arbeitspaket Möglichkeit und Notwendigkeit untersucht, im Lichte zunehmend integrierter humanitärer und entwicklungspolitischer Maßnahmen neue rechtliche Standards und Mechanismen zu entwickeln, um die Einbeziehung der betroffenen Gesellschaften und die Verantwortlichkeit ihnen gegenüber sicherzustellen. Das Projekt ist das erste seiner Art, das die Kluft zwischen humanitärer- und Entwicklungshilfe aus völkerrechtlicher Perspektive umfassend untersuchen und dabei die wenig erforschten sozioökonomischen Dimensionen langwieriger bewaffneter Konflikte rechtlich beleuchten wird. Das Projekt trägt damit nicht nur zur völkerrechtlichen Forschung etwa zur sich wandelnden Natur bewaffneter Konflikte und zu dogmatischen Debatten etwa zur Fragmentierung bei, sondern auch zur Friedens- und Konfliktforschung. Darüber hinaus wird das Projekt rechtspolitische Empfehlungen dazu entwickeln, wie die Kluft zwischen humanitärer- und Entwicklungshilfe mit rechtlichen Instrumentarien überbrückt werden kann.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Großbritannien
Mitverantwortlich
Andreas Buser
Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner
Professor Dr. Robin Geiß; Dr. Giedre Jokubauskaite