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Ciceros Tusculanae disputationes und sein Projekt einer römischen Philosophie. Eine kooperative Kommentierung des fünften Buches aus philosophischer, literatur- und kulturwissenschaftlicher Perspektive

Fachliche Zuordnung Griechische und Lateinische Philologie
Förderung Förderung von 2019 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 432401588
 
Entsprechend seiner Werkschau in "De divinatione" 2,1–4 hat Marcus Tullius Cicero (106–43 v. Chr.) das fünfte Buch seiner "Tusculanae disputationes" nicht nur als Kulminationspunkt dieser zentralen Schrift seines philosophischen Oeuvres verstanden, sondern in gewisser Weise auch seines gesamten Projekts einer römischen Philosophie sui generis. Dennoch ist es in der modernen Forschung größtenteils eher stiefmütterlich behandelt worden. Das hier beantragte Projekt setzt sich zum Ziel, auf der Basis einer umfassenden kritischen Auseinandersetzung mit den bisherigen Forschungsansätzen zu Ciceros "Tusculanae disputationes" und seinem philosophischen Oeuvre insgesamt diesen komplexen und daher zu Unrecht bislang kaum beachteten Schlüsseltext für Ciceros philosophisches Schaffen in interdisziplinärer Weise umfassend (mit deutscher Übersetzung, Stellenkommentar und vor allem sechs umfangreicheren interpretativen Essays) in einem kohärenten Gesamtbild zu erschließen. Hierbei soll es auch in den Zusammenhang mit den übrigen vier Büchern der Tusculanen gestellt und die einschlägigen Bezüge zum übrigen philosophischen Oeuvre Ciceros, insbesondere zur unmittelbar davor entstandenen und inhaltlich affinen Schrift "De finibus bonorum et malorum" herausgearbeitet werden. Dadurch werden zum einen neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aussageabsicht der Tusculanen im Speziellen sowie im Hinblick auf Struktur und inhaltliche Stoßrichtungen der Philosophie Ciceros im Allgemeinen erzielt werden. Zum anderen wird die spezifische Profilform einer antiken Philosophie römischer Prägung, als deren wirkmächtige und programmatische Portalfigur sich Cicero selbst inszeniert hat, über erste Ansätze der aktuellen Forschung in diese Richtung hinaus stärkere Kontur erhalten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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