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Gemeineuropäisches Privatrecht der natürlichen Person II

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2020 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 439217437
 
Gegenstand des Vorhabens ist eine rechtsvergleichende Analyse und Gesamtdarstellung des Privatrechts der natürlichen Person in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Berücksichtigung ihrer grund- und menschenrechtlichen Grundlagen. Im Privatrecht der natürlichen Person geht es um die Teilhabe des Menschen an der Privatrechtsordnung. Es ist der Privatautonomie entzogen und umfasst die Rechtsfähigkeit des Menschen, die Grenzen seiner Dispositionsbefugnis über Körper und Würde, die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, seinen Namen und seine Fähigkeit zur Vornahme von Rechtsgeschäften. Die Wissenschaft vom Europäischen Privatrecht hat sich bislang auf vermögensrechtliche Fragen konzentriert, die sich stellen, um die Funktionstüchtigkeit des Binnenmarktes zu gewährleisten. Das Projekt möchte das Europäische Privatrecht um eine personenrechtliche, gewissermaßen um eine "menschliche" Dimension erweitern.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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