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Die Prognoseentscheidung im Öffentlichen Recht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2020 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 441117290
 
Die Zukunft ist offen. Sie verspricht Chancen, Optionen und die Verwirklichung großartiger Ziele. Zugleich birgt sie Risiken und Unsicherheiten. In dieser Ambivalenz liegt eine Grunderfahrung des Menschen. Und darin liegt auch die Herausforderung für staatliche Gewalt in all ihren Erscheinungsformen und Bindungen; Das zeigt sich im deutschen Öffentlichen Recht besonders, denn die rechtsstaatliche Vollkontrolle betrifft auch Annahmen über die Zukunft. Zahlreiche „Hebel", wie Verhältnismäßigkeit, Planrechtfertigung, Gefahrenbegriffe etc., tragen dem in unterschiedlichen Graden Rechnung.Dabei entkommt auch die juristische Prognose nicht dieser Ambivalenz. Aufgabe der originär öffentlich-rechtlichen Prognosetheorie ist es vielmehr, mit ihr umzugehen, Gestaltungsräume offen zu halten und Risiken akzeptabel zu machen. Sie muss zum Beispiel erklären, wann die Mehrheitsentscheidung das prognostische Risiko dem Einzelnen aufbürden darf oder warum planerische Entscheidungen meist nur ausgesprochen großzügiger Prognosekontrolle unterliegen.Die Untersuchung leistet einen grundlegenden und systematischen Beitrag dazu. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie „Prognose" als Querschnittsthema des Öffentlichen Rechts begreift und unterscheidet sich damit von sektoral orientierten Untersuchungen (z.B. Polizeirecht, Gesetzgebung etc.). Zwei methodische Ansätze sind dabei prägend; Zum einen erlaubt der querschnittsartige Zugriff einen aufschlussreichen Binnenvergleich (Eingriff vs. Planung vs. Leistung etc.). Zum anderen unternimmt es die Untersuchung, die rechtliche Fragestellung in Beziehung zur Prognosekompetenz der Fachwissenschaften (Ökonomie, Demographie etc.) zu setzen. Sie arbeitet daher zu Beginn in einem analytischen Teil das spezifische Erkenntnisinteresse des Öffentlichen Rechts heraus und leistet auf diese Weise einen Beitrag zur Interdisziplinarität auf dem Feld hoheitlicher Prognostik.Diese beiden Zugriffe werden in einem besonderen Teil auf ausgewählte Probleme abgebildet bzw. erprobt (Polizeirecht, Sozialrecht, Planung, Gesetzgebung etc.). Im Kern lassen sich die Erkenntnisse auf drei Unterscheidungen zurückführen, die die Prognose im Öffentlichen Recht beschreiben und normativ strukturieren:• Ungewissheit - Unsicherheit• echte - unechte Prognose• explorative - normative Prognose.Diese Analytik hat einerseits aufklärende Funktion. Sie dient aber auch dazu - wie in den angewandten Teilen gezeigt hoheitliche Prognostik normativ anzuleiten. Vor allem im Blick auf interdisziplinäre Angebote, die das Öffentliche Recht gelegentlich unter Rechtfertigungsdruck setzen, trifft dies auf einen enormen Bedarf. Die Schrift ist daher auch ein Beitrag zum wichtiger werdenden Erfordernis, mit der Prognosekompetenz technischer Provenienz (Künstliche Intelligenz, Big Data ...) umzugehen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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