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Rekursive Normenbildung in der Energiewende. Zum Wandel der Energieversorgung

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung seit 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 442734315
 
Das Projekt analysiert den Wandel der normativen Grundlagen des soziotechnologischen Pfades der deutschen Energiewirtschaft, der sich aktuell von einer oligopolistischen Stromerzeugung mittels fossiler und nuklearer Energieträger hin zu neuen Formen dezentralisierter Energieproduktion basierend auf erneuerbaren Energien bewegt. Wir fokussieren drei für die Energiewende zentrale Ereignissen: 1. das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000 und seine Novellen, 2. die Nuklearkatastrophe von Fukushima 2011 und 3. die Digitalisierung der Energiewirtschaft ab 2013. Grundannahme ist, dass ein Gelingen der Energiewende wesentlich davon abhängt, ob eine neue normative Basis entsteht. Steht die traditionell als legitim angesehene Ordnung heute in Frage, so steht jedoch noch nicht fest, ob sich eine neue etablieren wird. Wir untersuchen den bisher noch ergebnisoffenen Kampf zwischen verschiedenen Wertvorstellungen, etwa zwischen Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit, zwischen Marktprinzipen und Gemeinwohl und zwischen Klima- und Naturschutz. Kennzeichnend für die laufende Transformation ist, dass sie nicht „top-down“ erfolgen kann. Vielmehr disputieren relevante Akteure nicht nur über technische und wirtschaftliche Fragen, sondern auch um die diesen zugrundeliegenden Normen. Wir untersuchen das Rechtssystem als prominenten Ort, an dem gesamtgesellschaftlich um Normen gerungen wird. Wir erfassen dann das thematische Feld der Energiewende. Wir untersuchen also, wie heterogene Akteure ( NGOs, Branchenverbände, Behörden usw.) sich mit dem Thema „Energiewende“ auseinandersetzen. Außerdem fokussieren wir die Hauptadressaten der neuen Normen der Energieversorgung: die Energieversorger selbst. Uns interessiert , wie Energiekonzerne, mittelständische Unternehmen, Stadt- und Regionalwerke sowie Energiegenossenschaften externe normative Anforderungen jeweils unterschiedlich respezifizieren, d.h. wahrnehmen, filtern und konkretisieren (etwa durch Investitionen). Ihre Respezifikationen konstituieren sie aber nicht im Alleingang, sondern im organisationalen Feld „Energiewende“, d.h. im Austausch mit anderen Organisationen wie NGOs Verbänden, Forschungsinstituten usw. Im Feld gebildete Allianzen tragen zur Veränderung des Rechts bei. Vorschläge aus dem Feld determinieren jedoch nicht die normative Entwicklung, sondern werden wiederum im Recht rekursiv respezifiziert. Die Konzepte der „Rekursivität“ und „Respezifikation“ erlauben uns, den umkämpften Prozess der Konstitution einer neuen normativen Ordnung der Energiewende zu erfassen. Methodisch kombinieren wir Interviews mit Inhalts- und Framing-Analysen rechtlichen, feldbezogenen sowie organisationalen Materials. Die Normenbildung im Recht, im organisationalen Feld der Energiewende und innerhalb von Energieversorgern analysieren wir in drei Teilprojekten, die wir insofern laufend integrieren, als wir uns für reziproke Einflüsse interessieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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