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Die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen und Gruppenhandeln
Antragstellerin
Professorin Dr. Monika Heupel
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Förderung
Förderung seit 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 443225968
Das Projekt untersucht, wie die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen – Expertengremien, die mit der Überwachung der Implementierung der neun zentralen Menschenrechtskonventionen beauftragt sind – Handlungsfähigkeit gewinnen. Die Menschenrechtsausschüsse sind erstaunliche Kreaturen: Auf den ersten Blick sind sie schwache Gremien, die chronisch unterfinanziert sind und keine harten Sanktionsmöglichkeiten gegen Staaten haben, die die Vorgaben der Konventionen nicht umsetzen. Außerdem sollen die Experten zwar formal in ihrer persönlichen Kapazität agieren, hängen aber mit Blick auf ihre Wiederwahl von den Vertragsstaaten ab und sind deshalb in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt. Und schließlich sind die Ausschüsse aus Mitgliedern zusammengesetzt, die sich in vielerlei Hinsicht unterscheiden aber zugleich formal gleichrangig sind - weshalb sich die Mitglieder, trotz ihrer Unterschiede, auf Entscheidungsverfahren einigen müssen, die für alle Mitglieder akzeptabel sind. Dennoch haben die Menschenrechtsausschüsse über Zeit Handlungsfähigkeit gewonnen: Sie haben von den Vertragsstaaten der jeweiligen Konventionen zusätzliche Kompetenzen übertragen bekommen und sie haben nach innen orientierte Selbst-Legitimationsstrategien entwickelt, um Autonomie zu gewinnen. Trotz der herausgehobenen Rolle der Expertenausschüsse im globalen Menschenrechtsregime wissen wir wenig darüber, wie und warum die Menschenrechtsausschüsse Handlungsfähigkeit erworben haben. Um diese Lücke zu schließen, verfolgt das Projekt zwei Ziele: Erstens soll das Projekt die Entwicklung der Kompetenzen der Menschenrechtsausschüsse erklären und Hypothesen zu den Präferenzen der Vertragsstaaten und der Diffusion von Handlungsvorlagen testen. Zweitens soll das Projekt untersuchen, wie die Ausschüsse nach innen orientierte Selbst-Legitimationsstrategien anwenden (wie die Verpflichtung auf faire Verfahren und die Assoziierung mit vermeintlich legitimen Akteuren und Institutionen), um Autonomie zu erlangen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen