Die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen und Gruppenhandeln
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Das Projekt hat sich mit der Handlungsfähigkeit internationaler Institutionen bzw. einzelner Gremien in internationalen Institutionen beschäftigt, die von Staaten damit beauftragt worden sind, Staaten bei der Implementierung ihnen zukommender Pflichten zu überwachen. Handlungsfähigkeit wurde dabei so konzeptualisiert, dass der Begriff sowohl die Übertragung von Kompetenzen durch Staaten, als auch die eigenständige Herausbildung von Autonomie im Zeitverlauft einschließt. Empirisch hat das Projekt zum einen die Menschenrechtsausschüsse der UN in den Blick genommen, die von Staaten mit der Überwachung der Implementierung der UN Menschenrechtskonventionen betraut worden sind. Zum anderen wurden in einzelnen Papieren weitere internationale Institutionen wie etwa die Sonderverfahren des UN Menschenrechtsrats oder auch das Europäische Parlament für die Untersuchung herangezogen. Das Projekt hat ein relevantes Thema adressiert, da es angesichts der zahlreichen aktuellen globalen Krisen und Probleme wichtig ist, Bedingungen und Mechanismen zu identifizieren, unter denen und mit Hilfe derer internationale Institutionen handlungsfähig werden bzw. bleiben können. Mit Blick auf die Übertragung von Überwachungskompetenzen durch Staaten an internationale Institutionen haben wir gezeigt, dass die Entscheidung, entsprechende Kompetenzen an politische Repräsentanten oder Experten zu delegieren, von dem zu Grunde liegenden Kooperationsproblem beeinflusst wird. Demnach tendieren Staaten dazu, Überwachungskompetenzen an Gremien zu übertragen, die aus politischen Repräsentanten zusammengesetzt sind, wenn sie sich mit einem Durchsetzungs- oder einem Selbstbindungsproblem konfrontiert sehen. Wir haben auch gezeigt, dass internationale Institutionen auch das Verhalten jener Staaten überwachen, die zu Grunde liegenden Abkommen nicht zugestimmt haben, wenn dies im Interesse mächtiger Staaten ist. Dass ein solches Überwachungsverhalten aber überhaupt als legitim anerkannt wird, ist jedoch nur vor dem Hintergrund der Erosion der state consent Norm zu verstehen, wonach Staaten nur an solche Pflichten gebunden sind, denen sie explizit zugestimmt haben. Mit Blick auf die Herausbildung von Autonomie nach der formellen Übertragung von Überwachungskompetenzen an internationale Institutionen haben wir gezeigt, dass nach innen gerichtete Selbstlegitimationspraktiken hierbei eine wichtige Rolle spielen können. Solche Praktiken können Zusammenschlüssen von Individuen dabei helfen, eine gemeinsame Identität aufzubauen. Dies kann wiederum die Bereitschaft der einzelnen Gruppenmitglieder stärken, sich für die Ziele der Gruppe einzusetzen und die eigenen Partikularinteressen weniger stark zu gewichten. Darüber hinaus haben wir gezeigt, dass Selbstlegitimierung in diesem Zusammenhang nicht nur über gängigen Narrative zu fairen Verfahren, Effektivität oder dem moralischen Wert der zu erbringenden Aufgabe erfolgt, sondern auch über Assoziierung mit anderen als legitim wahrgenommenen Akteuren und Institutionen.
