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Internationale Individualkläger. Ein Vergleich des Zugangs zu Gericht im Wirtschaftsvölkerrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2020 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 445361065
 
Die Studie knüpft an den Diskurs um den Status nichtstaatlicher Akteure im Völker- und Europarecht an. Sie schließt eine Lücke rechtstheoretischer und -dogmatischer Grundlagenforschung, da Stand und Reichweite einer prozessualen Autonomisierung natürlicher und juristischer Personen auf internationalem Niveau bislang nicht vertieft behandelt wurden. Das Wirtschaftsvölkerrecht ist als Referenzgebiet für eine rechtsvergleichende, historische Detailanalyse der Klagemacht internationaler Individualkläger besonders geeignet: Neben der EU werden afrikanische und amerikanische Systeme regionaler Wirtschaftsintegration betrachtet, die bislang weitgehend unerforscht sind. Der Analyseteil der Arbeit, der den Individualzugang zu Gericht in Systemen regionaler Wirtschaftsintegration neben dem standing von Individualklägern im Seevölkerrecht und im internationalen Investitionsschutz behandelt, zielt darauf ab, in Einzelanalysen grundlegende Erkenntnisse zur virirtschaftsvölkerrechtlichen prozessualen Ermächtigung natürlicher und juristischer Personen weltweit für die wissenschaftliche Forschung zugänglich zu machen.Eine Kemerkenntnis der Studie ist, dass Individualkläger infolge ihrer Ermächtigung, internationale Gerichtsverfahren in Gang zu setzen, in höchst heterogenem Maße mit Funktionen ausgestattet werden, die sich Staaten traditionell selbst Vorbehalten hatten. Ungeachtet der Heterogenität völkervertraglichen Designs lässt sich eine weitgehende Kohärenz auf Seiten der betrachteten Gerichte ausfindig machen: Natürlichen und juristischen Personen wird in der Spruchpraxis übereinstimmend eine prozessuale Schlüsselrolle zugewiesen. Systemübergreifend werden Individualklagerechte insbesondere über reine Rechtsschutzbelange hinaus in verschiedener Intensität auf eine Kontrolle staatlicher Legalität erstreckt. Als funktionales Äquivalent einer Ausweitung der internationalen Klagemacht erweist sich die Effektuierung von Rechtsdurchsetzungsmechanismen vor nationalen Gerichten. Staaten reagieren höchst responsiv auf eine derart expansive richterrechtliche Ausweitung der Klagemacht Privater. Grundlegende staatliche Rückschläge, sog. „political backlashes“, gegen eine prozessuale Schlüsselfunktion von Individualklägern bleiben indes aus.Die Studie weist Wege auf, wie sich ein Rechtsprinzip der „umfassenden Parteifähigkeit des Individualklägers“ auch jenseits des Staatenkonsenses als tradierter Legitimationsbasis rechtfertigen lässt: Sie erweitert das rechtsethische Konzept des normativen Individualismus um eine dezidiert wirtschaftsvölkerrechtliche Lesart, die dafür sensibilisiert, dass sich die moderne völkerrechtliche Stellung des Einzelnen (insbesondere in einem prozessualen Kontext) durchaus auf natürliche und juristische Personen, auf den Menschen und das profitorientiert Unternehmen beziehen kann. Die regulatorischen Konsequenzen einer solchen legitimatorischen Gleichstellung werden aufgezeigt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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