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Die Struktur der Fundamentalität

Fachliche Zuordnung Theoretische Philosophie
Förderung Förderung seit 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 448954791
 
Eine von alters her diskutierte philosophische Frage lautet: Benötigen Tatsachen, um zu bestehen, stets ein Fundament, auf dem sie ruhen? Oder kann es auch fundamentale Tatsachen geben, die zwar Fundament anderer Tatsachen sind, aber selbst auf keinem beruhen?Entsprechend nimmt der Begriff der Fundamentalität eine Schlüsselstellung in der klassischen sowie gegenwärtigen Metaphysik ein (daneben findet er aber auch in anderen philosophischen Disziplinen Verwendung). Dieses Forschungsprojekt untersucht Explikationen von Fundamentalität, die sich des in jüngerer Zeit vieldiskutierten Begriffs der metaphysischen Grund-Folge-Beziehung ("grounding") bedienen. Dessen Kernidee ist, dass Tatsachen durch eine produktive Prioritätsbeziehung geordnet sind, kraft welcher einige Tatsachen durch andere hervorgebracht werden, d.h. durch ihre Gründe. Die Theorie metaphysische Gründe offeriert eine einfache Definition von Fundamentalität: Eine Tatsache ist genau dann fundamental, wenn sie durch keine andere(n) Tatsache(n) gegründet ist. Daneben bietet die Theorie aber auch die Möglichkeiten raffinierterer Varianten dieser basalen Definition. Das Forschungsprojekt verfolgt drei Ziele: (i) Ein vertieftes Verständnis der grundtheoretischen Behandlung von Fundamentalität; hierfür sollen einschlägige Aspekte der Theorie von Grund und Folge untersucht werden und alternative Ansätze zum kritischen Vergleich herangezogen werden. (ii) Eine Verteidigung des grundtheoretischen Ansatzes gegen jüngst in der Forschungsliteratur vorgebrachte Einwände. (iii) Die Entwicklung differenzierterer Verständnisse von Fundamentalität im grundtheoretischen Rahmen, die fruchtbare Unterscheidungen zulassen, welche die einfache Definition außer Acht lässt. Mit Blick auf das dritte, besonders zentrale Ziel des Projektes, verfolgen wir zwei Gedankengänge: (A) Die Idee, dass einige Tatsachen zwar teilweise, nicht aber vollständig fundamental sind (was z.B. für die Emergenzdebatte von großer Wichtigkeit ist). Um hierfür Raum zu schaffen, propagiert das Projekt eine neue Konzeption des Begriffs eines Teilgrunds, demzufolge einige Tatsachen zwar Teilgründe aber keine vollständigen Gründe haben; solche Tatsachen können dann als partiell fundamental gelten. Eine formale Theorie dieser Konzeption wird entwickelt und es wird ihre Furchtbarkeit für bestehende Debatten aufgezeigt.(B) Kit Fines Idee, dass es zweierlei Arten Tatsachen geben kann, die nicht in weiteren Tatsachen gegründet sind: Einerseits Tatsachen, die schlicht weg ohne Grund bestehen (z.B. "brute facts" bezüglich der Verteilung von Materie im Raum); andererseits Tatsachen, die sich zwar auf keine weiteren Tatsachen gründen, die aber dennoch intuitiv betrachtet nicht als schlichtweg grundlos gelten müssen (z.B. bestimmte logische Gesetze). Verfolgt man diese Idee, ergibt sich eine interessante, bislang unbeachtete Unterscheidung zweier Fundamentalitätsbegriffe.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Österreich
 
 

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