Reform „von oben“? Die Entwicklung staatlicher Frauenpolitik in der Bundesrepublik der 1960er und 1970er Jahre
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Warum wurde die Lebenssituation von Frauen in den 1960er und 1970er Jahren zunehmend zum Diskussionsgegenstand staatlicher Institutionen in der Bundesrepublik? Unter dieser Leitfrage untersuchte dieses Projekt frauenpolitische Initiativen, Aushandlungsprozesse und konkrete Maßnahmen auf Bundesebene und an der regionalen Fallstudie Hamburg. Ziel war es, die Etablierung von Frauenpolitik als eigenständiges Politikfeld historisch zu analysieren. Mehrere, teils miteinander verbundene Faktoren prägten das neue Politikfeld entscheidend, insbesondere die seit den 1960er Jahren kontinuierlich steigende Frauenerwerbstätigkeit und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen. Arbeits- und sozialrechtliche wie auch familienpolitische Fragen in Bezug auf die Lebenssituation von Frauen wurden verstärkt von Politiker:innen aller Parteien diskutiert. Außerhäusliche Berufstätigkeit als zunehmend fester Bestandteil in der Lebensgestaltung von Frauen vermischte zumindest im Ansatz die teils bis heute bestehenden Geschlechterrollenzuschreibungen der „öffentlichmännlichen“ und „privat-weiblichen“ Sphären. Darüber hinaus trug die nachhaltige Politisierung der Lebenssituation von Frauen seit den 1970er Jahren zu diesem langsamen Wandel bei, der vor allem von Themensetzungen und Aktivitäten der Neuen Frauenbewegung geprägt war. Gefördert von den soziokulturellen Umbrüchen dieser Zeit, darunter das steigende Bildungsniveau der weiblichen Bevölkerung sowie wachsende Bedürfnisse nach Selbstbestimmung, entstand Frauenpolitik als neues, eigenständiges Politikfeld. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war auch die Pluralisierung der Akteur:innen: Seit den 1960er Jahren verstärkten sich die Effekte von Netzwerken aus Politikerinnen, Behördenmitarbeiterinnen und außerparlamentarisch agierenden, traditionellen Frauenorganisationen. Die dafür notwendigen strukturellen Veränderungen zeigten sich sowohl auf Bundesals auch auf Länderebene: Parlamentarische Gremien, behördliche Stellen und etablierte Parteien behandelten Forderungen zur Verwirklichung von Gleichberechtigung seit den 1960er Jahren mit mehr Nachdruck. Mit der Einrichtung von Gleichstellungsstellen wurden ab Ende der 1970er Jahre zudem neue und einflussreiche frauenpolitische Strukturen geschaffen. An diesen Reformen zeigt sich darüber hinaus die transnationale Eingebundenheit von Frauenpolitik: Der Aufbau institutioneller Strukturen sowie Gesetzesreformen und -beschlüsse, darunter das neue Ehe-/Familienrecht in den Jahren 1976/77, erfolgten zeitgleich mit ähnlichen Entwicklungen in westeuropäischen Staaten und in den USA. Allerdings zeichnete sich die frauenpolitische Agenda der Bundes- und Länderregierungen auch durch eine klare Beharrlichkeit aus, die gesellschaftlich dominierenden Geschlechterrollenzuschreibungen möglichst wenig infrage zu stellen. Die frauenpolitischen Ansätze in Westdeutschland waren von geschlechterpolitischen Pluralisierungen, nicht von radikalen Umbrüchen geprägt. Frauenpolitik etablierte sich bis zum Ende der 1970er Jahre zwar als Politikfeld, jedoch waren nahezu alle Ansätze und Akteur:innen durchgängig mit zähen Widerständen gegen einen nachhaltigen Wandel der traditionellen, binär codierten Geschlechterordnung konfrontiert.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
-
Unbeachtet und unterschätzt? Zur Entwicklung staatlicher Frauenpolitik in der Bundesrepublik der 1960er und 1970er Jahre, in: Zeitgeschichte in Hamburg (2023), S. 165-180
Rentschler, Hannah
