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Elternverantwortung im Verfassungsstaat. Rekonstruktion der Grundrechtsdogmatik des Art. 6 Abs. 2 GG

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2020 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 450143255
 
Mit einer umfassenden Rekonstruktion des Art. 6 Abs. 2 GG habe ich das Ziel verfolgt, einen tragfähigen konzeptionellen Ausgangspunkt zurückzugewinnen, von dem aus sich die vielfältigen Einzelprobleme der Auslegung und Anwendung des Elterngrundrechts in einem systematischen Zusammenhang verordnen und mit einem der heutigen Vielgestaltigkeit seines Regelungsgegenstandes angemessenen Komplexitätsniveau adressieren lassen. Ausgangspunkt der Studie waren die vielfältigen Ambivalenzen, Leerstellen und Aporien, zu der die vorherrschende Deutung des Elterngrundrechts als dienendes Grundrecht im Interesse des Kindeswohls sowie ein methodisches Ausblenden der Zeitdimension grundrechtsdogmatischer Operationalisierung im Bereich der Elternrechtsdogmatik geführt haben (I. Teil).Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich ausgehend von der Entstehungsgeschichte desGrundrechts im Parlamentarischen Rat (II. Teil) in den beiden zentralen Teilen meiner Arbeit die verschlungenen Wege seiner Interpretation und Anwendung in der Verfassungsrechtsprechung als Problemgeschichte rekonstruiert. In einer ersten Entwicklungslinie bin ich der Frage nachgegangen, wie sich das Problem der inhaltlichen und zeitlichen Grenzen der den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG über das Kind eingeräumten Bestimmungsmacht im Lichte des eigenständigen Grundrechtsstatus des Kindes verfassungsrechtlich konzipieren lässt, ohne dass die elterliche Erziehungsautonomie der Gefahr einer schleichenden Erosion durch staatliche Interventionen ausgesetzt wird (III. Teil). Mit einer zweiten Entwicklungslinie habe ich sodann nachverfolgt, wie die Grundrechtsoperationalisierung mit den Herausforderungen der Grundrechtsträgerpluralität und den Folgen pluralisierter Familienformen umgegangen ist (IV. Teil). Anhand dieser Entwicklungslinien lässt sich für den Bereich der Elternschaft nun erstmals tiefenscharf nachvollziehen, wie das Verfassungsrecht auf gesellschaftlichen Wandel konkret reagiert und auf welche Art es ihn grundrechtskonstruktiv verarbeitet hat. Die Entwicklungslinien machen darauf aufmerksam, auf welche sachlichen Problemstellungen ein überzeugender Deutungsentwurf des Elterngrundrechts Antworten geben muss und mit welchen Leitbildern, gedanklichen Figuren und Formen die Anwendungspraxis in der Vergangenheit auf diese Herausforderungen reagiert hat. Auf diesem Wege ließ sich ein angemessenes Bewusstsein für die zeitliche Kontextabhängigkeit bestimmter rechtlicher Lösungsansätze sowie für die gesellschaftlichen Voraussetzungen ihrer jeweiligen Problemlösungsplausibilität gewinnen.Hierauf aufbauend konnte ich dann eine systematische Rekonstruktion des Art. 6 Abs. 2 GG entwerfen (V. Teil), der es durch eine präzisere Trennung der Interessenperspektiven von Kind und Eltern nicht nur gelingt, den als legitim anerkannten Eigeninteressen der Eltern an der Verantwortungswahrnehmung für ihr Kind bereits auf konzeptioneller Ebene besser Rechnung zu tragen, sondern auch die in der Verfassungsrechtsprechung...
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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