Detailseite
Projekt Druckansicht

Rechtsgeschichte des "Reichslands Elsass-Lothringen"

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 456112356
 
Die französisch-deutsche Grenzregion war, unabhängig davon, wo die Grenze gerade verlief, auch in der Moderne eine hybride Region, gekennzeichnet nicht nur durch Mehrsprachigkeit, Polykonfessionalität sowie multiple Loyalitäten und Identitäten, sondern auch durch rechtskulturellen Austausch und Rechtspluralität; sie diente zudem als ein Laboratorium für die Erprobung neuer Modelle. Nach 1815 galt französisches Recht als Badisches oder Rheinisches Recht in mehreren Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes fort und beeinflußte die Rechtsentwicklung in diesen Staaten erheblich, während umgekehrt die Auseinandersetzung der deutschen Zivilrechtswissenschaft mit dem Code Civil in Frankreich breit rezipiert wurde. Damit ist jedoch nur die eine, gut erforschte Seite dieser Vorgänge angesprochen. Die andere, bislang nicht erforschte Seite betrifft Einführung und Geltung deutschen Rechts im „Reichsland Elsass-Lothringen“ (1871-1918) und in Ostfrankreich bis heute. Dieses Desiderat konnte nun zum Teil erfüllt werden: Untersucht wurden im Rahmen des von der DFG geförderten Forschungsprojekts erstmals die Entstehung der Rechtsordnung des „Reichslandes“ und ihr Fortbestand über 1918 hinaus als droit local, die mit der Anwendung dieses Rechts und seiner Durchdringung befaßten Institutionen und Personen sowie (exemplarisch) die Praxis der Gerichte des Reichslandes und des Reichsoberhandelsgerichts, das als Kassationshof an die Stelle der Cour de Cassation getreten war. In der zweiten Phase des Forschungsprojekts soll nun erstmals umfänglich die politische und rechtliche Verwaltung Elsass-Lothringens von 1871-1918 vor der Folie des Konzepts der „Wiederherstellung“ dieses Gebiets als deutsches Teilgebiet untersucht werden. Hinzukommt eine umfassende Analyse erstinstanzlicher Rechtsprechung, die über die Schwelle des Jahres 1918 hinausreichen und vor allem die Situation französisch-deutscher Familien in den Blick nehmen wird. Zuletzt wird auf Grundlage der geleisteten Analyse des droit local ein Vergleich zu Norditalien (insb. Südtirol/Trentino) unternommen, wo nach 1918 ebenfalls eine Mischrechtsordnung mit eigener Rechtskultur entstanden sein dürfte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung