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„Richterliche Rechtsfortbildung“ im Rechtsvergleich – Zur theoretischen Konzeption von Dynamik des Rechts durch Rechtsprechung
Antragsteller
Dr. Lucas Hartmann
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 457113256
Das Vorhaben widmet sich der Analyse und Reflexion des deutschen Diskurses zum Konzept richterlicher Rechtsfortbildung und verfolgt das Ziel, die diesem Konzept zugrunde liegenden Vorverständnisse diskutierbar zu machen und mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen die Konfliktlinien innerhalb des Diskurses neu zu ziehen. Dieses Ziel wird mit zwei unterschiedlichen Zugängen verfolgt, deren Kombination es ermöglicht, die den Diskussionen über „richterliche Rechtsfortbildung“ zugrunde liegenden Vorverständnisse umfassend – sowohl in primär inhaltlicher als auch in disziplinärer Hinsicht – aufzubereiten. Der erste Zugang besteht in einem grundlagenorientierten, kontextuellen Rechtsvergleich, mit dem das deutsche Konzept richterlicher Rechtsfortbildung aus der Sicht der Diskurse zum französischen, US-amerikanischen und unionalen Recht gespiegelt werden soll. Durch diesen Vergleich soll gezeigt werden, dass eigentlicher Kern der deutschen Diskussion nicht das Konzept richterlicher Rechtsfortbildung als solches ist, sondern (unausgesprochene) Vorverständnisse hinsichtlich einer Dynamik des Rechts durch Rechtsprechung, die infolge des Vergleichs in besonderem Maße hinterfragbar und diskutierbar werden. Zugleich soll im Wege des Vergleichs die Hypothese überprüft werden, dass die Kombination aus Vorverständnissen und eigentlichem Konzept sowie der Fokus auf „richterliche Rechtsfortbildung“ als einen denkbaren Modus von Dynamik des Rechts durch Rechtsprechung Besonderheiten des deutschen Diskurses darstellen und dass die weitgehende Akzeptanz und die Persistenz des Konzepts innerhalb des deutschen Diskurses zumindest relationiert werden sollten. Der zweite Zugang ist ein rechtswissenschaftstheoretischer, mit dem die Grundlage für eine reflektierte Übernahme der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse in den deutschen Diskurs geschaffen werden soll. Hierzu soll der deutsche Diskurs disziplinär strukturiert werden. Dadurch soll gezeigt werden, dass für den deutschen Diskurs zur richterlichen Rechtsfortbildung neben den primär inhaltlich ausgerichteten Vorverständnissen zur Dynamik des Rechts durch Rechtsprechung auch (unausgesprochene oder unreflektierte) disziplinäre Vorverständnisse prägend sind. Die zu überprüfende Hypothese ist hierbei, dass angesichts unterschiedlicher Erkenntnisziele und Erkenntnismethoden unter dem einheitlichen Terminus „richterliche Rechtsfortbildung“ je unterschiedliche Phänomene verhandelt und damit disziplinär zu unterscheidende Diskurse geführt werden, deren Unterscheidung einerseits als inhaltlich rubrizierte Streitpunkte obsolet werden lässt, andererseits aber auch auf bislang unbeachtete inhaltliche Fragestellungen und Abgrenzungsprobleme erst hinweist.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Frankreich, USA
Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner
Professorin Dr. Pascale Gonod; Professor Dr. Daniel Halberstam