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Absolute Herrschaftsrechte
Antragsteller
Professor Dr. Maximilian Becker
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2021 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 457773221
Im deutschen Zivilrecht gibt es bislang keine umfassende Arbeit zu der grundlegenden Frage, ob den verschiedenen absoluten Herrschaftsrechten (z.B. Sacheigentum, Urheber- oder Patentrecht) ein einheitliches Modell innewohnt. Die Existenz eines solchen einheitlichen Modells wird in Forschung und Lehre zumindest implizit ganz herrschend vorausgesetzt. Da das Sacheigentum, die verschiedenen IP-Rechte und die Persönlichkeitsrechte unter gänzlich unterschiedlichen Bedingungen entstanden sind, ist diese Annahme aber keineswegs selbstverständlich und die Darstellung eines solchen Modells bedarf eines gewissen Maßes an Weiterentwicklungen.Um die Grenze zwischen Gemeinsamkeiten und Abweichungen zu ziehen, bedient sich die Arbeit eines Ansatzes, der die Funktionen dieser Rechte und die ihnen zugrunde liegenden Theorien in den Blick nimmt. Entworfen wird ein geschlossenes Modell, das die grundlegende Struktur und Funktionsweise absoluter Herrschaftsrechte erklärt. Dies wird zugleich mit der Überführung der hergebrachten Herrschaftsrechte in das Digitalzeitalter verbunden, also mit der seit einigen Jahren intensiv diskutierten Frage nach Rechten an Daten bzw. Informationen. Denn Letztere stellen den Dreh- und Angelpunkt des vorgeschlagenen Modells dar:Angefangen bei der Genese des Rechtsgegenstands als logische Voraussetzung absoluter Herrschaftsrechte an Lebensgütern gilt der Schwerpunkt der ersten Hälfte der Arbeit den Rechts- und Verfügungsobjekten. Sämtliche Immaterialgüterrechte werden in diesem Zuge als Informationsbestimmungsrechte erklärt. Dies erlaubt im IP-Recht nicht nur eine Ablösung von der wenig präzisen Vorstellung „geistiger Güter“, deren Bezug zu Informationsprodukten wie digitalen Film- und Bilddateien oder Softwarekopien nur selten klar gefasst wird. Das vorgeschlagene Verständnis dieser Güter als informationelle Repräsentationen eines Idealguts ermöglicht zugleich einen direkten aber minimalinvasiven Anschluss an Fragen des Dateneigentums, indem es zeigt, in welchem Maße die bestehenden Herrschaftsrechte den Berechtigten welche Informationsschichten/-arten zuordnen.Die zweite Hälfte der Untersuchung widmet sich der Zusammenführung der diversen, teils unscharfen Begriffe rund um die Absolutheit und Dinglichkeit von Rechten. Hier wird der Anschluss der IP-Rechte an die Dogmatik des Sachenrechts vollzogen. Auch insofern herrscht bislang Unsicherheit, inwieweit sich die Probleme und Begrifflichkeiten decken und wo prinzipielle Unterschiede bestehen. Dieser Schritt ist zentral für ein geschlossenes Modell, da die Probleme der beiden Gebiete eng verflochten sind mit der Lehre der Rechtsgegenstände.Schließlich erfolgt eine Verbindung dieser Erkenntnisse mit der gleichfalls dogmatisch oft nur vage gefassten Struktur von Lizenzen.Zahlreiche Beispiele sorgen für eine ständige Rückbindung der Arbeit an praktische Probleme. Dies dient neben der Verständlichkeit auch der systematischen Kontrolle und Überprüfbarkeit der verschiedenen Ergebnisse.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen