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Gewaltpraktiken und Gewaltdiskurse im Siebenjährigen Krieg (1756-1763)

Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 407133841
 
Das Teilprojekt vergleicht die österreichische und russische Armee während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) in Europa im Hinblick auf ihre spezifischen Gewaltkulturen. Beide Armeen arbeiteten auf dem östlichen Kriegsschauplatz zusammen und traten bei vielen Gelegenheiten als Verbündete auf. Beide Armeen hatten einige Gemeinsamkeiten wie den Einsatz irregulärer Grenztruppen (Kosaken, Panduren), gemeinsame Operationen wie Schlachten den kleinen Krieg und gemeinsame Technologien (Schuwalowsche Haubitze), und beide waren Ziel eines reichen pro-preußischen Propagandadiskurses, der ihr Verhalten genau beobachtete. Beide Armeen waren von ethnischer Diversität geprägt, und der Handlungsspielraum ihrer Generäle hing von den im jeweiligen Zentrum (Moskau, Wien) getroffenen Entscheidungen ab. Neben offensichtlichen Ähnlichkeiten gab es auch einige auffällige Unterschiede: Obwohl ihre Armeen unterschiedliche nationale Hintergründe widerspiegelten, hatten Österreicher und Preußen keine mit den Russen und Preußen vergleichbare Sprachbarriere, die österreichischen Versorgungsketten waren nicht so weit von der Heimat entfernt wie die russischen und das öffentliche Image der Armeen unterschied sich. Der beabsichtigte Vergleich konzentriert sich auf Schlüsselpraktiken irregulärer Gewalt, die von den Zeitgenossen als außerhalb der Norm liegend angesehen wurden. Dazu gehören Massaker an der Zivilbevölkerung, übertriebene Gewalt in Schlachten und Belagerungen und eine Politik der verbrannten Erde. Praktiken, die alle als unangemessen in der "aufgeklärten" Kriegsführung des 18. Jahrhunderts galten, der Chimäre einer "gezähmten Bellona" (Ritter) entgegen wirkten und immer wieder Gegenstand öffentlicher Beurteilungen waren, was diesen Vergleich zu einer vielversprechenden Fallstudie macht, da unterschiedliche Urteile über ähnliche Praktiken verglichen werden können.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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