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Zukunftsethik, Kontraktualismus und gerichtete Pflichten
Antragstellerin
Professorin Dr. Kirsten Meyer
Fachliche Zuordnung
Praktische Philosophie
Förderung
Förderung seit 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 459736377
Dieses Projekt untersucht, inwiefern wir gerichtete Pflichten gegenüber künftigen Personen haben, und ob der moralische Kontraktualismus eine tragfähige theoretische Grundlage solcher Pflichten ist. Der moralische Kontraktualismus versteht Moralität als hypothetisches Einverständnis zwischen vernünftigen Akteure in einem Verhältnis gegenseitiger Anerkennung. Handlungen sind moralisch falsch, wenn die Prinzipien, die die Handlung erlauben, vernünftigerweise zurückweisbar sind. Ist der moralische Kontraktualismus grundsätzlich geeignet, Ansprüche künftiger Personen zu begründen? Liefert er eine Lösung des Nichtidentitätsproblems? Oder müsste nach einer anderen Begründung gerichteter Pflichten gesucht bzw. die Annahme gerichtete Pflichten in manchen Bereichen der Zukunftsethik sogar verworfen werden? Welche grundsätzlichen Implikationen ergeben sich hieraus für den Inhalt moralischer Pflichten gegenüber künftigen Personen?
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen