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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im deutschen und europäischen Schuldvertragsrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 46035494
 
Jede freiheitliche Rechtsordnung verfolgt das Ziel eines verhältnismäßigen Interessenausgleichs. Inwieweit dies auch für das Vertragsrecht gilt, wurde bisher noch nicht umfassend untersucht. Ziel des Forschungsvorhabens ist eine systematische Analyse des deutschen und europäischen Schuldvertragsrechts zur Klärung von Existenz, dogmatischer Rechtfertigung und Reichweite eines privatrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips. Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen dessen unterschiedliche Erscheinungsformen insbesondere im Recht der Leistungsstörungen unter Berücksichtigung des bestehenden Richtlinienrechts und der europäischen Vereinheitlichungsprojekte untersucht und den verfassungs- und primärrechtlichen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegenübergestellt werden. Auf diese Weise wird ein tragfähiges Fundament geschaffen für die Erörterung der Frage, inwieweit das Verhältnismäßigkeitsprinzip in gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Fällen interessengerechte Lösungsmodelle bieten kann. Bedeutung erlangt dies dann, wenn eine Partei kraft vertraglicher Rechtsmacht einseitig in die Sphäre der anderen eingreifen kann. Die Arbeit betrachtet vor allem zwei Fallgruppen näher: Zum einen die Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen; zum anderen die sachgerechte Behandlung von übermäßig belastenden vertraglichen Verpflichtungen, etwa im Rahmen von Bürgschaftsverträgen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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