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Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige
Antragstellerinnen / Antragsteller
Professor Dr. Thomas Klein; Professorin Dr. Monika Schlachter-Voll
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Öffentliches Recht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 461224849
Im Rahmen des Projekts soll die Schutzlücke untersucht werden, mit der Solo-Selbständige konfrontiert sind, wenn ihre prekäre Verhandlungsposition sie daran hindert, unter fairen Bedingungen zu arbeiten und eine faire Vergütung zu verdienen. Wenn Solo-Selbständige wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängig sind, kann das Machtungleichgewicht ihre Fähigkeit beeinträchtigen, die Vertragsbedingungen frei auszuhandeln. Daher kann es für sie schwierig sein, einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen und sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen. Die Sicherung einer angemessenen Vergütung für Solo-Selbständige zur Verhinderung einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft ist wenig erforscht. Im Rahmen des Projekts werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards sowie das österreichische und deutsche Recht analysiert. Das Projekt wird mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und dem EU-Recht beleuchten. Es konzentriert sich auf vier Ziele: (1.) Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und mögliche individual-, kollektiv- und sozialrechtliche Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen (2.) Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland, (3.) Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union und (4.) Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht. Das Projekt gliedert sich entsprechend dieser Ziele in vier Abschnitte: In Abschnitt 1 werden die Menschenrechts- und Arbeitsrechtsstandards auf globaler und regionaler Ebene (insbesondere Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation [ILO] und die Europäische Sozialcharta) einschließlich der Spruchpraxis der zuständigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Stellen analysiert. Abschnitt 2 basiert auf Analysen der einschlägigen nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung in Österreich und Deutschland. Für die Analyse in Abschnitt 3 wird für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) herangezogen. Das Projekt setzt sich mit den unterforschten Fragen auseinander, welche menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen bestehen und inwiefern diese im nationalen Recht umgesetzt werden. Es verknüpft die Forschung zum internationalen Menschenrechtsschutz mit dem EU-Recht und den nationalen Rechtsordnungen Österreichs und Deutschlands. Dies ermöglicht es, verschiedene Rechtsbereiche zu analysieren und das Fachwissen der beteiligten Forscher zu kombinieren, um gemeinsam innovative Empfehlungen für weitere rechtliche Schritte zum Schutz von Solo-Selbständigen zu entwickeln.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Österreich
Kooperationspartnerinnen
Dr. Karin Lukas; Dr. Julia Planitzer