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Kommentar zur Kirchengeschichte des Johannes von Ephesos
Antragsteller
Professor Dr. Hartmut Leppin
Fachliche Zuordnung
Alte Geschichte
Evangelische Theologie
Evangelische Theologie
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 461840240
Die Kirchengeschichte des Johannes von Ephesos ist eine der ausführlichsten historiographischen Quellen für das östliche Römische Reich und den Vorderen Orient am Vorabend der folgenschweren politischen und kulturellen Veränderungen, die im 7. Jh. einsetzten. Die Kirchengeschichte bietet einen besonderen Blick auf das nicht hinreichend erforschte späte 6. Jh.: Sie wurde verfasst in einem aramäischen Dialekt, dem Syrischen, und stammt aus der Feder des Bischofs einer Kirche, die mit der Reichskirche konkurrierte. Nur der dritte Teil des Werks ist direkt überliefert; Johannes von Ephesos schrieb es, als er in der kaiserlichen Hauptstadt Konstantinopel lebte – zeitweise sogar als Gefangener. Obwohl die historische wie die theologische Forschung die Kirchengeschichte intensiv genutzt haben, wurden diese Perspektiven nur selten zusammengeführt. Das beantragte Projekt will diese Teilung überwinden, indem es historische und theologische Forschung zu der Kirchengeschichte integriert, mit Hilfe einer neuen kritischen Edition, Übersetzung und eines ausführlichen Kommentars zum dritten Teil des Werks. Geplant sind open access-Publikationen der digitalen und gedruckten Version von Edition, Übersetzung und Kommentar. Vorläufige digitale Publikationen in verschiedenen Repositorien werden die wissenschaftliche Community einladen, während Arbeit am Projekt Feedback zu geben. Eine Zusammenarbeit mit mehreren digitalen Projekten in den Geisteswissenschaften wird in eine Reihe didaktischer Hilfsmittel münden, die Studierende sowie Forschenden, die Syrisch lernen, unterstützen können. Schließlich wird das Projekt die Aufmerksamkeit auf literarische Leistungen einer Gemeinschaft der Antike lenken, die viele, die in der jüngeren Zeit nach Deutschland und in die Europäische Union eingewandert sind, als ihr Erbe betrachten.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen